Gesetzliche Pflicht verletzt: Schmerzmedizinische Versorgung ist nicht sichergestellt

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sind gesetzlich verpflichtet, die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten in Deutschland sicherzustellen. "Dieser Verpflichtung wird nicht

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