Trotz erfolgreicher internationaler Strafverfolgungsmaßnahmen gegen prominente Ransomware-Gruppen zeigen Cyberkriminelle weiterhin Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit. Im Jahr 2025 beobachteten die Forscher der
Schiffs-/Filmfonds/BGH III ZR 565/16/Vertriebsprovision auskunftspflichtig – ggf. Rückabwicklung!
Der Bundesgerichtshof (BGH) – hier der 3. Senat (III ZR 565/16) – hat erneut entschieden: Anlageberater müssen über eine vereinnahmte Vertriebsprovision Anleger aufklären. Dies jedenfalls,
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