Entstehen für die Verwaltung des Mietobjekts Kosten, darf der Vermieter diese Kosten nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Ist mietvertraglich vereinbart, dass der Mieter
WeiterlesenAutor: Firma Mieterbund Mittelrhein e. V.
Thema: Wohnungsbesichtigung und Fotos
Der Vermieter, Handwerker, ein Wohnungsverwalter oder Makler, sie alle dürfen die Wohnung nur besichtigen, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt. Gemeint sind Fälle,
WeiterlesenWiederwahl des Vorstandes beim Mieterbund Mittelrhein e. V.
In Neuwied wählte die Mitgliedervollversammlung des Mieterbunds Mittelrhein e. V. ihren Vorstand für die nächsten 6 Jahre. Der Mieterbund Mittelrhein betreut als größter rheinland-pfälzischer Mieterverein
WeiterlesenBalkonpflanzen gießen
Wer seine Blumen auf dem Balkon gießt, muss nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. Rücksicht nehmen. Das gilt insbesondere für Blumenkästen, die auf der
WeiterlesenSteuern sparen
Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können, nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V., im Rahmen der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Von den
WeiterlesenWohnung zu heiß
Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung. Aber wenn die Wohnung in den Sommermonaten tatsächlich unerträglich heiß wird,
WeiterlesenKein Schwimmbecken im Garten
Ist ein Garten mitvermietet, darf der Mieter diesen im Rahmen des so genannten vertragsgemäßen Gebrauchs nutzen, das heißt sich dort aufhalten und den Garten auch
WeiterlesenThema: Vergleichsmiete
Vermieter dürfen ihr Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht ohne weiteres mit dem Mietspiegel einer anderen Stadt begründen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII
WeiterlesenTreppenhaus reinigen
Die Reinigung des Treppenhauses, der Flure oder anderer Gemeinschaftsräume ist zwar Sache des Vermieters, die hierfür entstehenden Kosten sind nach Informationen des Mieterbundes Mittelrhein e.
WeiterlesenThema: Mehr Sicherheit
Mieter:innen können nach dem Einzug nicht verlangen, dass Vermieter:innen für mehr Sicherheit in ihrer Wohnung sorgen. Sie haben keinen Anspruch auf einbruchshemmende Fenster oder Türen,
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