Entwurf des EEG 2021 behindert die Systemintegration von Energiespeichern, vernachlässigt die Sektorenkopplung sowie die Eigenerzeugung und verstößt damit gegen EU-Recht

Der aktuelle Gesetzentwurf des BMWi für das EEG 2021 bedarf wesentlicher Änderungen. Entgegen der europarechtlichen Vorgaben aus der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie (EBM-RL) und der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie II (EE-RL)

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