Gesetzliche Pflicht verletzt: Schmerzmedizinische Versorgung ist nicht sichergestellt

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sind gesetzlich verpflichtet, die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten in Deutschland sicherzustellen. "Dieser Verpflichtung wird nicht

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Krankenhausreform: Schmerzmedizin als eigenständige Leistungsgruppe definieren und etablieren

Mit der Krankenhausreform ist geplant, Kliniken zukünftig in unterschiedliche Versorgungsstufen einzuteilen, die bestimmte und voneinander abgegrenzte Behandlungsspektren anbieten sollen. Dabei spielt die Definition von medizinischen Leistungsgruppen

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