Der Kalender zeigt schon längst 2023 und die olle Tanne nadelt noch immer im Wohnzimmer vor sich hin? Dann könnte es Zeit sein, sich des
WeiterlesenAutor: Firma ARAG SE
ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel
. Wohnen mit Wumms? Die Wohngeldreform Im Schnitt soll sich das Wohngeld laut Bundesregierung verdoppeln und mehr als dreimal so viele Haushalte haben ab Januar
WeiterlesenSkifahren – Am liebsten unfallfrei
Die erst kürzlich veröffentlichten Zahlen der ARAG ASU-Analyse (Auswertungsstelle für Skiunfälle) geben Grund zur Hoffnung: Zwar steigt die Zahl der verletzten Skifahrer im Vergleich zur
WeiterlesenKindergeld ist dem Einkommen anzurechnen
Erhält ein Kindergeldberechtigter Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), so ist ihm das Kindergeld grundsätzlich auch dann als Einkommen zuzurechnen, wenn die Familienkasse es
WeiterlesenSozialhilfeträger muss nach Auszug nicht alle Reparaturen zahlen
Fallen nach dem Auszug aus einer Mietwohnung Schönheitsreparaturen oder Auszugsrenovierungen an, übernimmt in der Regel der Sozialhilfeträger die Kosten für Mieter, die Sozialhilfe erhalten. Doch
WeiterlesenVermieter fordert nach 30 Jahren Schadensersatz
Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters kann laut ARAG Experten erst dann verjähren, wenn der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Auch dann, wenn das Schaden auslösende Ereignis bereits
WeiterlesenNeujahrsbräuche rund um den Globus
Wo und wann auch immer auf dem Globus das Neue Jahr beginnt – es wird stets auf besondere Art und Weise begrüßt. Und so verschieden
WeiterlesenTierisch kalter Zoobesuch
Laut Forsa-Studie gehen 75 Prozent der Deutschen gerne in den Zoo. Dabei ist der Zoo mittlerweile mehr als ein Ort, an dem man teilweise seltene
WeiterlesenGesundheit am Arbeitsplatz ist Chefsache
Fachkräftemangel, demografischer Wandel, hoher Krankenstand, enorme Ausfallkosten, fehlende Motivation, mieses Betriebsklima – wer seinen Arbeitnehmern auf Dauer zu viel abverlangt und sich nicht aktiv um
WeiterlesenKein Word-Dokument als Klage
Ein als Word-Dokument übermittelter Schriftsatz ist nach Auskunft der ARAG Experten nicht für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und damit formunwirksam. Das gilt dem
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