Wird ein Passagier von der Fluggesellschaft auf einem gebuchten Flug befördert, hat er – auch wenn dies nur gegen ein zusätzliches Entgelt erfolgt – keinen
WeiterlesenAutor: Firma ARAG SE
Keine Abgeltung für zusätzlichen Urlaub
Ein Beamter kann bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand eine finanzielle Abgeltung nicht genommener Urlaubstage nur insoweit verlangen, als im entsprechenden Kalenderjahr der unionsrechtlich
WeiterlesenLeiharbeiter dürfen weniger verdienen als Stammbelegschaft
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es laut ARAG Experten für Leiharbeiter kein Equal Pay. In einem konkreten Fall hatte eine Leiharbeiterin bei gleicher Tätigkeit gut vier
WeiterlesenNeue EU-Verordnung für Bahnreisende
Ab heute gilt sie: Die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Damit treten unter anderem neue Regeln zur
WeiterlesenARAG Verbrauchertipps: Cool bleiben im Sommer
Nur geschützt in die Sonne Laut Statista ist die Zahl der stationären Behandlungen wegen Hautkrebs in den letzten 20 Jahren um 75 Prozent gestiegen.
WeiterlesenMit Sehbehinderung den Alltag bewältigen
Spätestens in der Lebensmitte benötigen die meisten von uns eine Lesebrille. Für viele ist es ein ungewohntes Gefühl, nicht mehr alles klar und deutlich sehen
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Egal, ob Kur oder Reha: Bei beiden Maßnahmen steht die Gesundheit im Mittelpunkt. Doch obwohl die Begriffe Kur und Reha (Kurzform für Rehabilitation) oft synonym
WeiterlesenVertrauensarbeitszeit bald Geschichte
Arbeitszeiterfassung ist nicht neu: Bereits mit der Industrialisierung verbreitete sich die Stempeluhr als Zeitmesser für Beginn und Ende einer Tätigkeit. Heute ist aber in vielen
WeiterlesenCorona-Warn-App geht in den Ruhemodus
Ab 1. Juni geht die Corona-Warn-App laut ARAG Experten in den Ruhemodus und wird dann nicht mehr in den Appstores von Apple und Google verfügbar sein. Grund
WeiterlesenErsatzzustellung: Datumsvermerk ist zwingend
Ein Briefträger muss bei einer Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten das Datum der Zustellung auf dem Umschlag vermerken. Andernfalls gilt das Schriftstück erst dann
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