Ein Arbeitgeber darf die Dankesformel nicht aus erzieherischen Gründen aus einem Arbeitszeugnis streichen, weil die ehemalige Angestellte das Zeugnis mehrfach hat verbessern lassen. Einen Anspruch
WeiterlesenAutor: Firma ARAG SE
Kein Geld zurück bei erfolgloser Partnersuche
In die Suche eines Partners über eine Vermittlungsagentur hatte eine Münchnerin etwa 7.400 Euro investiert. Laut ARAG Experten hat das Landgericht München I der Frau
WeiterlesenVerweis wegen heimlicher Fotos vom Lehrer
Eine Schule darf einem Achtklässler einen schriftlichen Verweis erteilen, der mit dem Tablet während des Unterrichts von seinem Lehrer heimlich Fotos macht und diese an
WeiterlesenNeues Passrecht: Ausweisdokumente bald per Post
Um Behördengänge zu reduzieren, dürfen Behörden künftig Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und andere Ausweisdokumente im Inland auf Wunsch per Post an den Antragsteller versenden. Bisher
WeiterlesenDer Rest ist Hausaufgabe…
In Schulen ist die Autorität der Lehrer essenziell für einen reibungslosen Unterricht. Doch was können sie tun, wenn Schüler sich nicht für Bruchrechnung, Grammatik oder
WeiterlesenWie Tierliebe bleibt
Das Wort ‚Tierwohl‘ ist häufig zu hören, wenn es um die Haltung von Nutztieren geht, und es ist sicherlich zeitgemäß, Debatten darüber zu führen. Noch
WeiterlesenEU-Roaming: Telefonieren im Urlaub muss nicht teuer sein
Bereits seit gut sechs Jahren gibt es die Roamingverordnung der Europäischen Union (EU), die überteuerten Handyrechnungen prinzipiell ein Ende gesetzt hat. Dennoch können Kosten beim
WeiterlesenGeld zurück, wenn’s im Urlaub regnet?
Das können die ARAG Experten mit einem klaren „Nein“ beantworten. Auch wenn man sich grundsätzlich für seinen Strandurlaub Sonne und für den Skiurlaub Schnee wünscht
WeiterlesenVorsicht beim Wenden
Wer in ein verkehrswidrig wendendes Fahrzeug hineinfährt, obwohl er hätte bremsen können, haftet zu 50 Prozent mit. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das
WeiterlesenKeine lebenslange Fahrsperre
Ein Verkehrsunternehmen darf gegenüber einem Busfahrer, der bei der Fahrt sein Handy genutzt hat, keine lebenslange Fahrsperre verhängen. ARAG Experten verweisen auf Urteil des Oberlandesgerichts
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