ARAG Experten weisen darauf hin, dass Smartphone-Videos von aktuellen Ereignissen nicht einfach ohne Erlaubnis verwendet werden dürfen, auch wenn ihnen der künstlerische Anspruch fehlt. Im
WeiterlesenAutor: Firma ARAG SE
Gilt ein zerrissenes Testament?
Mit dem Durchreißen eines Testaments gibt der Erblasser zu verstehen, dass er es widerrufen will. Daran ändert laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts
WeiterlesenVerjährungsfrist gilt auch bei unzulässigen Bankgebühren
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Bankkunden unzulässig erhobene Kontogebühren drei Jahre rückwirkend zurückfordern können. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in
WeiterlesenNeues EU-Energielabel für Smartphones und Tablets
Ab dem 20. Juni 2025 müssen Smartphones und Tablets in der Europäischen Union mit einem neuen Energielabel versehen werden. Neben der bekannten Energieeffizienz (Skala A
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Mieterhöhung: Was ist erlaubt und was nicht?
In Deutschland lebt mehr als die Hälfte der Bevölkerung zur Miete. Damit sind wir nach der Schweiz Mieterland Nummer zwei in Europa. Und das, obwohl die Mieten
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ARAG mit feuchten Verbrauchertipps
. Pool im eigenen Garten nicht immer erlaubt Die Abkühlung im eigenen Pool war zum Greifen nah. Doch der Bau des Beckens wurde durch ein
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Notfallvorsorge: Für den Ernstfall gut vorbereitet
Auch wenn wir es hierzulande kaum gewohnt sind, dass unsere Wohlstandsquellen auch mal versiegen könnten, kann es Sinn machen, auf unerwartete Notfälle vorbereitet zu sein.
WeiterlesenUnwirksame Preiserhöhung bei Netflix
Einige Streamingdienste wie Netflix haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln, die es ihnen ermöglichen, die Preise für Abonnements einseitig zu erhöhen. Doch die ARAG Experten
WeiterlesenEinsichtnahme in Belege für Nebenkostenabrechnung
Mieter können auch nach Ende des Mietverhältnisses zwar grundsätzlich darum ersuchen, Einsicht in die Belege für die Betriebskosten zu erhalten, um deren Abrechnung überprüfen zu
WeiterlesenFahrtenbuchauflage bei erstem Verstoß
Sofern ein Verkehrsverstoß von erheblichem Gewicht ist, kann schon ein erster Verstoß die Auflage rechtfertigen, ein Fahrtenbuch zu führen. Dabei verweisen die ARAG Experten auf
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