"Süßes oder Saures!" Das ist am letzten Abend im Oktober wieder der Schlachtruf der Kinder auf der Jagd nach Zuckerhaltigem. Wer den meistens gruselig maskierten
WeiterlesenAutor: Firma ARAG SE
Verbotene Lustbarkeiten
Das bayerische Feiertagsgesetz verbietet an so genannten stillen Feiertagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen. Trotzdem hatte ein Verein für den 31. Oktober zu einer „Versammlung“ in einer Münchener
WeiterlesenWeltspartag: Aktien oder Sparbuch?
In diesem Jahr findet der Weltspartag bereits am 30. Oktober – also einen Tag früher als normalerweise – statt. Aber ist der Weltspartag in Zeiten
WeiterlesenZeckenstich muss kein Dienstunfall sein
Im Falle einer Lehrerin wurde 2010 ein Zeckstich als Dienstunfall anerkannt. Im Fall eines Polizisten drei Jahre später nicht. Die ARAG Experten erläutern den Unterschied:
WeiterlesenWenn im Bett nichts mehr läuft
Nach einer Wirbelsäulenoperation lief bei ihrem Mann nichts mehr. Er war impotent. Das bis dahin ausgefüllte Sexualleben des Paares war vorbei. Daraufhin forderte die Ehefrau
WeiterlesenKundenbewertungen im Internet nicht immer erlaubt
Wenn es darum geht, die eigenen Produkte auf einem hart umkämften Markt zu positionieren, sind Unternehmen durchaus erfinderisch. Um verbotene Schleichwerbung zu vermeiden, lassen manche
WeiterlesenReformationstag 2017: Feiertag für alle
Der Reformationstag wird von evangelischen Christen am 31. Oktober gefeiert. Laut der Überlieferung soll Martin Luther am Abend vor Allerheiligen 1517 an die Tür der
WeiterlesenKindergeld oder Kinderfreibetrag?
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind eng miteinander gekoppelt, um den Grundbedarf der Kinder einer Familie zu decken. Dabei gilt: Entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag, beides zusammen ist
WeiterlesenKindergeld auch im Masterstudium
Ein Masterstudium, das inhaltlich und zeitlich auf ein Bachelorstudium aufbaut, gehört nach Angaben der ARAG Experten zur Erstausbildung. Daher muss auch während des Masterstudiums Kindergeld
WeiterlesenKindergeld auch nach der Schule
Das Kindergeld wird unter bestimmten Voraussetzungen auch nach der Schule und über das Erlangen der Volljährigkeit mit 18 Jahren hinaus weiter gezahlt. Solange ein Kind
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