Die Blutspende, wie wir sie heute kennen, etablierte sich vor etwa 100 Jahren. Die Grundlage war die Entdeckung der Blutgruppen durch den österreichischen Pathologen Karl
WeiterlesenAutor: Firma ARAG SE
Verkehrsunfall – Immer ein Fall für die Polizei?
Mehr als 7.000 Verkehrsunfälle gibt es täglich auf deutschen Straßen im Durchschnitt. Dabei sind die Zahlen im Sommer etwas niedriger – in der dunklen Jahreszeit
WeiterlesenZu viel gezahltes Arbeitslosengeld muss nicht zurückgezahlt werden
Macht das Jobcenter nachweislich Fehler und wird daraufhin zu viel Hartz IV gezahlt, muss der Empfänger das Geld nach Auskunft der ARAG Experten nicht unbedingt
WeiterlesenSchönheitsreparaturen nicht mehr auf Kosten der Mieter?
Klauseln in Mietverträgen, die Mieter verpflichten, die Kosten für Schönheitsreparaturen zu übernehmen, sind nach Auffassung des Landgerichts (LG) Berlin auch dann wegen unangemessener Benachteiligung des
WeiterlesenKeine ärztliche Schweigepflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall auch ohne konkreten Verdacht prüfen darf, ob der Versicherte bei Vertragsabschluss richtige und vollständige
WeiterlesenGruselmaske am Steuer
In den USA ausgiebig gefeiert, schwappte Halloween vor einigen Jahren über den großen Teich und findet bei uns Jahr für Jahr mehr Anhänger. Ein richtiger
WeiterlesenHalloweenstreiche und die Folgen!
"Süßes oder Saures!" Das ist am letzten Abend im Oktober wieder der Schlachtruf der Kinder auf der Jagd nach Zuckerhaltigem. Wer den meistens gruselig maskierten
WeiterlesenVerbotene Lustbarkeiten
Das bayerische Feiertagsgesetz verbietet an so genannten stillen Feiertagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen. Trotzdem hatte ein Verein für den 31. Oktober zu einer „Versammlung“ in einer Münchener
WeiterlesenWeltspartag: Aktien oder Sparbuch?
In diesem Jahr findet der Weltspartag bereits am 30. Oktober – also einen Tag früher als normalerweise – statt. Aber ist der Weltspartag in Zeiten
WeiterlesenZeckenstich muss kein Dienstunfall sein
Im Falle einer Lehrerin wurde 2010 ein Zeckstich als Dienstunfall anerkannt. Im Fall eines Polizisten drei Jahre später nicht. Die ARAG Experten erläutern den Unterschied:
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