Was gab es denn dieses Mal für Sie zu Weihnachten? Ein Bügeleisen für die Hausfrau und eine gestreifte Krawatte für den Gatten? Damit es bei
WeiterlesenAutor: Firma ARAG SE
Fitness:Problemzone Vertrag
Die meisten neuen Verträge im Fitnessstudio werden in der Regel Anfang des Jahres abgeschlossen. Nach dem festlichen Schmaus wird den neuen Fettpölsterchen jetzt der Kampf
WeiterlesenBöller sind Spielwaren
Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat entschieden, dass Böller in einem Spielwarengeschäft verkauft werden dürfen. Wie erstinstanzlich bereits das Landgericht Magdeburg, sah auch das OLG die
WeiterlesenDer sichere Umgang mit Feuerwerkskörpern
Für einen unfallfreien Jahreswechsel sind bestimmte Vorsichtsmaßnahmen in puncto Böller & Co. unerlässlich. ARAG Experten raten dringend dazu, die Gebrauchsanweisung zur Abwechslung mal nicht nur
WeiterlesenSilvestermüll – Jeder kehrt vor der eigenen Tür
Feuerwerksreste, leere Sektflaschen und Böllerverpackungen: Jedes Jahr nach Silvester sammelt sich allerhand Müll auf Straßen, Bürgersteigen und auf öffentlichen Plätzen. Die Stadtreinigung ist laut ARAG
WeiterlesenBöllerverbote 2017/2018
In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern ist das Abfeuern von Knallern, Böllern und Raketen grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt
WeiterlesenWeihnachtsgeschenke umtauschen
Die Socken zu klein, der Schal kratzt, das Buch ist längst gelesen – manchmal trifft man mit seinen Weihnachtsgeschenken einfach nicht ins Schwarze. Doch kein
WeiterlesenWer haftet, wenn’s gekracht hat?
Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist nicht ganz ungefährlich. Auch zugelassene und legal erworbene Feuerwerkskörper können beträchtlichen Sach- und Personenschaden anrichten. Welche Versicherungen bei den unterschiedlichen
WeiterlesenFeuerwerkskörper sicher aufbewahren
Nicht nur beim Vertrieb und beim Gebrauch von Feuerwerkskörpern soll die Sicherheit an erster Stelle stehen. Silvesterböller müssen auch sicher vor Kindern aufbewahrt werden. Anderenfalls
WeiterlesenDer Kauf von Feuerwerkskörpern
In den EU-Staaten erhältliche Feuerwerkskörper müssen durch eine der 15 von der EU benannten Prüfstellen zugelassen sein. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und
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