Rail & Fly-Reisende haben keinen Anspruch auf Ersatz von zusätzlichen Flugkosten oder einer Hotelübernachtung, wenn sie bei der Wahl der Anschlusszugverbindung mögliche Verspätungen nicht einkalkulieren
WeiterlesenAutor: Firma ARAG SE
Wundersame Welt der Wellness
Wellness liegt im Trend! Es gibt Wellnessurlaub, Wellnesshotels, Wellnesstempel und, und, und… Die Industrie- und Handelskammern (IHK) verschiedener Bundesländer bieten mittlerweile auch Fort- und Weiterbildungen
WeiterlesenSteuererklärung: Fristen einhalten und sparen
Derzeit herrscht in den deutschen Finanzämtern emsiges Treiben: Denn nun müssen die Steuererklärungen für 2017 bearbeitet werden. Der Stichtag für die Abgabe ist der 31.
WeiterlesenARAG Fit Plus – Extra-Leistungen für sportlich Aktive
. – Umfassende Nachsorgeleistungen nach einem Unfall – von Physiotherapie bis Laufanalyse – Telemedizin: Ärztliche Beratung nach einem Unfall – 365 Tage im Jahr, 24
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Teures Gassigehen – Bußgelder für Hundehaufen
Norden heißen sie bezeichnenderweise ‚Schietbüdel‘, in anderen Regionen auch vornehmer Gassi- oder Hundekotbeutel. Doch der Inhalt der kleinen Plastiktüten ist überall gleich. Und wer sie
WeiterlesenKostenlos surfen im Hotspot
Das Surfen in einem offenen WLAN ist einfach – ob am Airport, im Café oder in der Bahn. Der Service ist kostenlos, eine Verbindung ist
WeiterlesenNackidei, nackidei, alle sind heut nackidei
Der Sommer kommt, die Hüllen fallen. Und wenn es nach Kinderlieder-Sänger Rolf Zuckowski ginge, wäre ja auch nichts dabei, wenn alle ’nackidei‘ sind. Aber wie
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ARAG Trend 2018: Deutsche sind begeisterte App-Nutzer
. WhatsApp, Facebook & Co. sind mit 92,6 Prozent die beliebtesten Messenger-Apps 14- bis 29-Jährige bilden mit 97,0 Prozent die größte Nutzer-Gruppe von Apps Nur
WeiterlesenKeine Vollstreckung von 0,03 €
Ein Rechtsschutzsuchender darf das Gericht nicht für unnütze oder unlautere Zwecke in Anspruch nehmen. Ein ehemaliger Bewohner der Stadt Neustadt an der Weinstraße führte im
WeiterlesenKeine „Praxisklinik“
Eine auf ambulante Behandlungen ausgerichtete Zahnarztpraxis, die ihren Patienten keine Möglichkeit zu einer auch nur vorübergehenden stationären Aufnahme anbietet, darf nicht als "Praxisklinik" beworben werden
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