CITES: Wegweisende Entscheidungen zum Schutz bedrohter Haiarten getroffen

Vergangene Nacht wurden auf der aktuell stattfindenden 19. Vertragsstaatenkonferenz (CoP) des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zwei richtungsweisende Entscheidungen zur Kontrolle des weltweiten Handels mit Haien und Haifischflossen getroffen. Alle 54 Arten der Requiemhai-Familie und sechs weitere Hammerhai-Arten werden in den CITES-Anhang II aufgenommen. Der IFAW (International Fund for Animal Welfare) begrüßt die überfällige Entscheidung zur Regulierung des zerstörerischen Handels mit diesen bedrohten Haiarten.

„Der unkontrollierte Handel hat viele dieser ökologisch wichtigen Raubtierarten an den Rand der Ausrottung gebracht. Um das Schlimmste zu verhindern, war es höchste Zeit für die jetzt getroffene Entscheidung, den internationalen Handel mit Haifischflossen und -fleisch zu regulieren", sagt Barbara Slee, IFAW-Programmanagerin für Internationale Politik.

„Dieses Votum kann eine Trendwende darstellen und auch jenen Haiarten, den dringend benötigen Schutz bringen, die lange Zeit übersehen wurden ", so Slee weiter. „Panama und viele andere Regierungen, darunter auch die EU-Staaten, haben einen klaren Weg aufgezeigt, wie das Überleben dieser Arten gesichert werden kann. Der IFAW setzt sich seit Langem für solche Maßnahmen ein und freut sich auf die Zusammenarbeit mit den Regierungen, um die Regulierung der Haifischerei zu verbessern." 

Über einen weiteren Antrag zur Aufnahme der Familie der Geigenrochen (haifischähnliche Rochenart) wird erst im Verlauf des heutigen Tages abgestimmt. Gemeinsam mit den bereits angenommenen Anträgen würden dann fast alle international gehandelte Haiarten in das Artenschutzübereinkommen aufgenommen werden. Bisher waren nur 25 % der im Handel befindlichen Haiarten durch internationale Regularien geschützt.

Durch die Aufnahme fast aller Haiarten in den CITES-Anhang II wird es für die Zoll- und Strafverfolgungsbehörden wesentlich einfacher sicherzustellen, dass nur legaler und nachhaltiger Handel stattfindet. Für nahezu jede Lieferung von Haiprodukten wird nun eine Genehmigung erforderlich, die belegt, dass der Handel die rechtlichen und nachhaltigen Anforderungen für den internationalen Handel mit den in Anhang II aufgeführten Arten erfüllt. Bisher gab es nur wenige Beschränkungen, zumal die meisten Haifischfanggebiete kaum Regulierungen unterliegen. 

Die Regierung Panamas hat in Zusammenarbeit mit 40 anderen Ländern, darunter auch viele EU-Staaten, die Initiative für den Schutz von Haien ergriffen. Haie und Rochen sind die am zweitstärksten bedrohte Wirbeltiergruppe der Erde, die am häufigsten wegen ihrer Flossen und ihres Fleisches übermäßig stark befischt wird. Ein Drittel aller Haie und Rochen ist vom Aussterben bedroht. Bei den Arten, die für den internationalen Flossenhandel genutzt werden, sind es sogar zwei Drittel. Die Bestände der pelagischen Haie (Haiarten, die auf hoher See leben), sind in nur 50 Jahren um mehr als 70 % zurückgegangen. Bei den küstennah lebenden Arten ergab eine aktuelle Studie, dass bereits in 20 % der Riffe so gut wie keine Haie mehr leben, wodurch die Gesundheit dieser Ökosysteme, die ohnehin durch die Folgen des Klimawandels stark geschädigt sind, weiter gefährdet wird.

Für die Annahme der Anträge war eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Regierungen erforderlich. Die Aufnahme in Anhang II von 19 stark gefährdeten oder vom Aussterben bedrohter sowie weiterer 35 ihnen zum Verwechseln ähnlich sehende Arten aus der Requiemhai-Familie wurde mit 88 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen angenommen. Der Antrag zur Aufnahme in Anhang II von Arten der Kleinen Hammerhaie umfasste den vom Aussterben bedrohten Bonnethead-Hai sowie fünf weitere Mitglieder aus der Familie der Hammerhaie. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 

Die CoP19 läuft noch bis Freitag, den 25. November. Alle Anträge zur Aufnahme in die Anhänge müssen in der Plenarsitzung der CoP19 an den letzten beiden Tagen abschließend angenommen werden.

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