Entlastungspaket für Stadtwerke Witten Kund:innen

Auf Grundlage des beschlossenen Energieentlastungspaketes der Bundesregierung werden die Stadtwerke Witten schnelle und unbürokratische Umsetzung auf den Weg bringen. Dies umfasst die Reduzierung der Mehrwertsteuer und den Entfall der Abschlagszahlung für Gas- und Wärmekunden. Des Weiteren bietet der lokale Versorger Kund:innen mit Laufzeitverträgen eine einfache Verlängerung an. Die Stadtwerke haben bei allen drei Themen Lösungen entwickelt, von denen Kund:innen automatisch profitieren.

Über die Umsetzung der geplanten Strom- und Gaspreisbremsen der Bundesregierung wird der lokale Versorger berichten, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen verabschiedet sind. Auch hier ist es das Ziel der Stadtwerke, eine einfache Umsetzung für alle Kund:innen zu gewährleisten.

Folgende Maßnahmen werden in den kommenden Wochen umgesetzt:

Reduzierung der Mehrwertsteuer
Die Stadtwerke Witten reduzieren die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme für das komplette Jahr 2022 und 2023. Die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme wird somit für Kund:innen der Stadtwerke Witten auf den jeweiligen Jahresrechnungen für alle Monate mit 7 % statt 19 % berechnet. Für das Abrechnungsjahr 2024 wird, je nach Abrechnungsdatum, voraussichtlich wieder eine Steuer in Höhe von 19 % erhoben. Die Regierung sieht derzeit eine Senkung der Mehrwertsteuer im Zeitraum von Oktober 2022 bis Ende März 2024 vor. Dies ergibt eine Senkung für 18 Monate. Die Stadtwerke Witten werden die Senkung für 24 Monate weitergeben.

Die Umstellung erfolgt automatisch durch die Stadtwerke. Die Kund:innen müssen sich dafür nicht registrieren oder anmelden.

Entfall des Dezember-Abschlags für Gas- und Wärmekund:innen
Für Gaskund:innen wird die Abschlagshöhe wie folgt berechnet: Der Jahresverbrauch 2021 wird durch 12 geteilt und mit dem derzeitigen, individuellen Kunden-Gaspreis der Stadtwerke multipliziert. Gaskunden, die Ihre Abschläge überweisen, müssen die Zahlung zu Ende Dezember 2022 nicht durchführen. Bei Kund:innen mit Lastschriftverfahren wird der Abschlag nicht abgebucht. Die errechnete Entlastung wird auf jeden Fall (auch bei weiterlaufendem Dauerauftrag) dem Kundenkonto zugeordnet.

Bei Kund:innen die Wärme beziehen, gilt folgende gesetzliche Regelung: Der Abschlag von September 2022 plus 20 Prozent wird Kund:innen als Gutschrift im Dezember 2022 direkt auf das Bankkonto überwiesen. Kund:innen werden in einem Anschreiben darüber informiert und gebeten – falls nicht vorhanden – uns die Kontoverbindung mitzuteilen. Der regulär fällige Dezember-Abschlag wird bei Wärmekunden unverändert eingezogen.

Verlängerung der Laufzeitverträge
Kund:innen mit Laufzeitverträgen, die zum 31. Dezember 2022 enden, bieten wir eine vereinfachte Verlängerung an. Sie werden in den kommenden Tagen angeschrieben und erhalten ein neues Angebot für die kommenden zwölf Monate. Möchten sie dieses Angebot annehmen, müssen Kund:innen – abweichend von den Vorjahren – nicht unternehmen. Falls der Kunde sich nicht bis zum 31.12.2022 gemeldet hat, wird der Vertrag automatisch auf die neuen Konditionen umgestellt und verlängert. Damit vereinfachen wir den Vorgang.

Die Kund:innen haben selbstverständlich ein Kündigungsrecht.

Für individuelle Fragen stehen die Stadtwerke Witten gerne zur Verfügung.
Telefon: 02302 91 73 – 600
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-witten.de
Whatsapp: 0163 / 63 73 173

Kundenzentrum Impuls (Hauptstraße 7, Witten)
Öffnungszeiten:
Mo. – Do. 8.30 – 16.00 Uhr
Fr. 8.30 – 15.00 Uhr
Sa. 8.30 – 12.00 Uhr

Über die Stadtwerke Witten GmbH

Strom, Gas, Wärme und Trinkwasser: Wir versorgen die Stadt Witten zuverlässig mit Energie. Eine besonders wichtige Rolle spielen für uns regenerative und umweltschonende Energien. Durch eCarsharing, unseren E-Fuhrpark und Ladestationen in Witten fördern wir zudem die Elektromobilität. Auch Vergnügen und Wohlgefühl stehen bei uns ganz oben: Wir betreiben die Hallenbäder Herbede und Annen, das Freibad Annen sowie das Ausflugsschiff MS Schwalbe II. Ob Sport- und Kulturveranstaltungen oder Bildung und Soziales – die Stadtwerke Witten sind ein zuverlässiger Partner in der Region.

www.stadtwerke-witten.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Stadtwerke Witten GmbH
Westfalenstr. 18-20
58455 Witten
Telefon: +49 (2302) 91730
Telefax: +49 (2302) 9173555
http://www.stadtwerke-witten.de

Ansprechpartner:
Mathias Kukla
Pressesprecher
Telefon: +49 (2302) 9173537
E-Mail: mathias.kukla@stadtwerke-witten.de
Julia Pfannkuch
Pressereferentin
Telefon: +49 (2302) 9173334
E-Mail: julia.pfannkuch@stadtwerke-witten.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel