Das Arbeitsschutzrecht fordert neben einem universellen Technikvorrang eine sachgerechte Verknüpfung der Schutzgüter bei der Bestimmung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Die Festlegung forstlicher Arbeitsverfahren ist demnach sachlich begründet und fallbezogen vorzunehmen. Dabei ist zu gewährleiten, dass die Gesundheit immer das höchste Schutzgut bleiben muss. Kann stehendes Totholz aus Sicherheitsgründen vor der Ernte eines Baumes nicht zu Fall gebracht werden, ist der zu erntende Baum zu belassen. Kann eine verfügbare Forsttechnik umweltschonend eingesetzt werden, ist sachgerecht zu entscheiden und diese vorzuziehen.
Das geförderte, klimaangepasste Waldmanagement für kommunale und private Waldbesitzende muss gleichsam ein Programm für eine noch bessere Arbeitssicherheit im Zukunftswald werden. Die Lösungswege dazu sind bekannt.
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