Sonderauswertung COVID-19 September 2022
Die Sonderauswertung COVID-19 zeigt im Monat September, dass die AU-Fälle mit 74,4 je 10.000 beschäftigten Mitglieder im Vergleich zum Vormonat (August: 81,5 AU-Fälle) leicht zurückgegangen sind, was mehr als der Hälfte des Wertes im Juli entspricht (151,5 AU-Fälle je 10.000 beschäftigte Mitglieder). Gleiches gilt auch für die Fehltage, die mit 524,2 AU-Tagen (August: 623 AU-Tage je 10.000 beschäftigte Mitglieder) jetzt nur halb so hoch ausfallen wie noch im Juli (1.123 AU-Tage je 10.000 Mitglieder). Die durchschnittliche Falldauer (September: 7,0 Tage je Fall; Au-gust: 7,6 Tage je Fall, Juli: 7,4 Tage je Fall) liegt hingegen fast unverändert in den vergangenen Monaten bei rund einer Kalenderwoche (siehe Diagramm). Bezogen auf alle AU-Fälle bzw. AU-Tage im September 2022 beträgt der Anteil der mit COVID-19 in Verbindung stehenden AU-Fälle 4,2 Prozent bzw. bei den AU-Tagen 3,0 Prozent.
„Wie sich der Krankenstand in den kommenden Monaten entwickelt, ist nur schwer vorherzusagen, da dies von vielen Faktoren abhängt“, erklärt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes. „Noch nicht abzusehen ist, ob mit einer schweren Grippe- und Erkältungswelle zu rechnen ist. Welche Rolle wird dabei die Eigenverantwortung der Bevölkerung spielen? Werden neue COVID-19 bzw. Grippe-Virusvarianten auftreten? Werden die Impfquoten bzgl. COVID-19 und Grippeschutzimpfung steigen und zuletzt, wie werden die Infektionsschutzregeln in den Bundesländern ausgestaltet und von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen“, so Franz Knieps.
Mit Blick auf die Infektionszahlen im Zusammenhang mit COVID-19 sowie zusätzlich einer möglichen stark ausgeprägten Grippe- und Erkältungswelle in den kommenden Wochen ist auch weiterhin mit überdurchschnittlichen Krankenständen zu rechnen. In einzelnen Branchen kann es gegebenenfalls durch hohe Krankenstände zu temporären Personalengpässen kommen. Aktuell beobachten wir weiter, dass gerade in den Wirtschaftsgruppen, in denen eng am Menschen und mit Menschen gearbeitet wird wie in der öffentlichen Verwaltung oder im Gesundheits und Sozialwesen oder in Erziehung und Unterricht, besonders hohe Krankenstände und Ausfallzeiten in Verbindung mit Covid-19 zu verzeichnen sind (siehe Diagramm).
Die elektronische Krankmeldung (eAU) macht AU-Meldungen in Zukunft noch genauer
„In der Vergangenheit wurde ein Teil der bisher in Papierform ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Versicherten bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Die zunehmende digitale Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Arztpraxen direkt an die Krankenkasse (eAU-Verfahren) wird diese Lücke zwischen Erfassung und Meldung an die Kasse zunehmend schließen. Mit einer Übermittlung der AU-Scheine per eAU an die Krankenkassen seit Beginn des Jahres 2022 und an die Arbeitgeber ab dem Jahr 2023 wird ein noch besseres und genaueres Bild zur Arbeitsunfähigkeit vor allem bei den Beschäftigten mög-lich sein“, betont Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.
Insbesondere für Versicherte bietet die eAU eine erhebliche Erleichterung: So müssen sie sich bereits jetzt schon nicht mehr um die Meldung an ihre Krankenkasse und ab dem kommenden Jahr auch nicht mehr an ihren Arbeitgeber kümmern, da diese dann digital und automatisch erfolgt.
Monatlicher Krankenstand – immer aktuell und auf dem Laufenden
Bereits seit mehr als einem Jahrzehnt bieten die Betriebskrankenkassen Monat für Monat für die Öffentlichkeit sehr aktuelle und ausführliche Analysen und Kennzahlen zum Krankenstand der Beschäftigten an. Ausführliche interaktiv aufbereitete Kennzahlen sowie weitere Materialien und Informationen zum Thema finden Sie unter: https://www.bkk-dachverband.de/…
Für Rückfragen können Sie sich gern an Krankenstandverfahren@bkk-dv.de wenden.
Der BKK Dachverband ist die politische Interessenvertretung von 68 Betriebskrankenkassen und vier Landesverbänden mit neun Millionen Versicherten.
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