Promotionsrecht unter Dach und Fach

Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hat gestern der Rechtsverordnung zur Verleihung des Promotionsrechts für den Verband der baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften zugestimmt. Nach Veröffentlichung der Verordnung im Gesetzblatt in wenigen Tagen wird die letzte Hürde zum Promotionsrecht genommen werden. Die Hochschule Aalen ist Mitglied im bereits gegründeten HAW-Promotionsverband Baden-Württemberg und ist mit 25 Gründungsmitgliedern im Promotionszentrum vertreten. Dadurch ergeben sich für die wissenschaftlichen Mitarbeitenden an der Hochschule Aalen neue Möglichkeiten unter Verantwortung einer Professorin oder eines Professors der eigenen Hochschule zur Promotion geführt zu werden.

Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg haben Grund zum Feiern: Ihre Bemühungen der letzten zehn Jahre, ein eigenständiges Promotionsrecht für ihren Hochschultyp zu erhalten, haben sich ausgezahlt. An gestrigen Mittwoch unterzeichneten Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und der Vorsitzende des HAW-Promotionsverbandes, Prof. Dr. Volker Reuter von der Technischen Hochschule Ulm, das entscheidende Dokument, nachdem der Wissenschaftsausschuss des Landtages der Verordnung zugestimmt hatte. Mit langjähriger Zuständigkeit für die Forschung im Vorstand des Dachverbandes aller HAW im Land hatte der ehemalige Rektor der Hochschule Aalen, Prof. Dr. Gerhard Schneider, maßgeblichen Anteil an der jetzt erfolgten Erteilung des Promotionsrechts.

Kernelement des neuen HAW-Promotionsverbands ist das Promotionszentrum: Hier können sich Professorinnen und Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen bewerben, die über wissenschaftliche Veröffentlichungen und eingeworbene Finanzmittel für Forschungsprojekte nachweisen können, dass sie aktiv forschen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur diejenigen Professoren und Professorinnen Promovierende eigenständig betreuen dürfen, die forschungsstark sind. Die Hochschule Aalen stellt gleich 25 Gründungsmitglieder des Promotionszentrums, mehr als jede andere Hochschule in Baden-Württemberg. 

„Die in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigerte Forschungsleistung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird durch die Verleihung des Promotionsrechts auf besondere Weise gewürdigt“, freut sich Hochschulrektor Prof. Dr. Harald Riegel. Dass von Beginn an gleich 25 Professorinnen und Professoren der Hochschule am Promotionszentrum beteiligt seien, belege einmal mehr, dass die Forschung in Aalen ein zentrales Profilelement und Aushängeschild der Hochschule ist.

Attraktivität der Hochschule wächst

Prof. Dr. Volker Knoblauch, Prorektor für Forschung, stimmt dem zu: „Durch die Möglichkeit, Promovierende zukünftig eigenverantwortlich zur Promotion führen zu können, steigern wir unsere Attraktivität im Wettbewerb um den besten wissenschaftlichen Nachwuchs, aber auch um neue höchstqualifizierte Professorinnen und Professoren enorm.“ Auch Theresia Bauer, die noch amtierende Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, ist davon überzeugt, dass viele junge Menschen vom neuen Promotionsrecht profitieren werden und dass die beteiligten Hochschulen in ihrer wissenschaftlichen Arbeit weiter gestärkt werden. Das Promotionsrecht für den HAW-Verband wird zunächst zeitlich befristet bis zum Jahr 2029 erteilt: Über die Verängerung wird im Rahmen einer Begutachtung entschieden.

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