Aus Sicht des djb muss Alterssicherung zuvörderst eine öffentliche Aufgabe bleiben. „Mit der Verlagerung der Alterssicherung auf betriebliche und private Vorsorgearten besteht das Risiko, dass sich der sogenannte Gender Pension Gap weiter verschärft. Denn sie berücksichtigen Sorgearbeit weniger und enthalten keine flächendeckenden, solidarischen Elemente. Die Alterssicherung hängt dadurch noch stärker von der Wahl des Berufs, von Tarifbindung und von der Größe des Unternehmens ab.“, führt Wersig aus.
Der djb fordert weiter, die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Selbstständige, Beschäftigte in Minijobs sowie versicherungsfreie Personen wie Beamt*innen, Soldat*innen und Richter*innen auszuweiten. Außerdem bedarf es Reformmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung, beispielsweise eine gleichberechtigte Aufteilung von Anwartschaften während der Ehe und nicht nur im Fall der Scheidung. Soziale Elemente – insbesondere die Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten – sind flächendeckend auszubauen.
Um eine geschlechtergerechte Alterssicherung zu erreichen, muss auch der Gender Pay Gap angegangen werden. Der djb plädiert seit Jahren dafür, Anreize im Sozial- und Steuerrecht für Erwerbstätigkeit von Frauen zu setzen und die entgegenstehenden Anreize, wie Minijobs und Ehegattensplitting abzubauen. Auch die paritätische Verteilung von Sorgearbeit sollte gesetzlich gefördert werden, z.B. indem die sogenannten Partnermonate beim Elterngeld ausgeweitet werden und der Kündigungsschutz nach der Eltern- oder Pflegezeit gestärkt wird. Zudem fehlt es noch immer an der notwendigen Infrastruktur für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen.
In Konzeptionen für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft sowie für ein Wahlarbeitszeitgesetz hat der djb weitere Maßnahmenpakete zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in der Erwerbsarbeit entwickelt.
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