Region setzt Energiesparmaßnahmen in eigenen Gebäuden um

Im Winter maximal 19 Grad Raumtemperatur in Büros, Abschalten der Außenbeleuchtung, Gänge und Treppen bleiben ungeheizt: In der Regionsverwaltung sind zahlreiche Maßnahmen, die das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat, bereits auf der Agenda. „Wir haben, wie auch die Städte und Gemeinden in der Region Hannover, uns frühzeitig Gedanken gemacht und ein Maßnahmenpaket geschnürt, um als öffentliche Verwaltung mit gutem Beispiel voranzugehen. Darüber hinaus koordiniert unser Verwaltungsstab Absprachen unter den Umlandkommunen zu den erforderlichen Maßnahmen“, sagt Cora Hermenau, Dezernentin für Öffentliche Gesundheit und Sicherheit.

Gebäudedezernentin Cordula Drautz begrüßt die Initiative des Bundes: „Die Vorgaben gehen in dieselbe Richtung wie unsere eigenen Überlegungen. Uns ist aber wichtig, schon jetzt erste Schritte umzusetzen und nicht erst auf die Heizperiode zu warten. Und vieles von dem, was jetzt als Maßnahme benannt wird, haben wir mit Blick auf Ressourcen und Kosten auch schon realisiert.“ So verzichte die Region Hannover schon seit längere Zeit in renovierten Sanitäranlagen auf die Warmwasseraufbereitung, um Energie zu sparen. Die Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer habe die Region Hannover schon lange auf der Agenda – etwa in Form von Schulungen für Hausmeisterinnen und Hausmeister.

Die Verwaltung werde jetzt die Kommunikation zu energiesparendem Verhalten noch einmal verstärken. „Wir versäumen es allzu leichtfertig, auch scheinbar kleine Maßnahmen mitzudenken. Wenn 3000 Beschäftigte nachts die Bildschirme ausschalten, statt sie auf Stand by zu lassen, hat das durchaus einen Effekt“, sagt Drautz. „Wir wollen die Überlegungen und Entscheidungen der Verwaltungsleitung transparent machen und unseren Mitarbeitenden frühestmöglich Orientierung geben hinsichtlich machbarer, praktikabler Einsparmaßnahmen in Arbeitsstätten und direkt am Arbeitsplatz. Natürlich werden wir uns in einem Stufenplan aber auch auf den – hoffentlich nicht eintretenden – schlimmsten Fall einer Gasmangellage vorbereiten, um größtmögliche Versorgungssicherheit und Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen, wenn die dritten Eskalationsstufe des ,Notfallplans Gas‘ in Kraft tritt.“

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