Der illegale Online-Handel mit geschützten Tier und Pflanzenarten boomt weltweit. Auch in Deutschland werden geschützte oder sogar vom Aussterben bedrohte Arten verstärkt im Internet angeboten. Besonders gerne und oft werden zum Beispiel Handyhüllen aus Pythonleder, Schmuckwaren aus Papageien- oder Adlerfedern, kleine Elfenbeinschnitzereien, Taschen und Geldbörsen aus Krokodilleder online geordert.
Häufig ist in der Beschreibung des Artikels für die Kundschaft nicht zu erkennen, aus welchem Land die angebotenen Gegenstände versendet werden. Gerade bei der Bestellung im Ausland kann es aber unversehens zu einem Verstoß gegen die Artenschutzbestimmungen kommen. Denn oft beachten die Käuferinnen und Käufer nicht, dass für die Einfuhr von Tieren und Pflanzen sowie Erzeugnissen aus geschützten Arten bestimmte Genehmigungen erforderlich sind. In den Angeboten wird in den meisten Fällen nicht darauf hingewiesen.
Doch auch Unkenntnis schützt weder vor Enttäuschung noch vor Ärger, wenn solche Gegenstände vom Zoll beschlagnahmt werden und der Empfänger anschließend eine empfindliche Strafe zahlen muss.
Als zuständige Behörden stellen das Bundesamt für Naturschutz und der Zoll auf ihren Internetsei-ten Informationen zum Artenschutz bereit. Wer die Empfehlungen unter www.bfn.de/themen/cites.html oder www.zoll.de beachtet, trägt seinen Teil dazu bei, dass das Geschenk auch wirklich unter dem Weihnachtsbaum liegt.
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: +49 (228) 8491-0
Telefax: +49 (228) 8491-9999
http://www.bfn.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (228) 8491-4444
E-Mail: presse@bfn.de