Auch Peugeot tief im Abgasskandal verwickelt

Der Abgasskandal bei Peugeot dümpelt seit Jahren vor sich hin. Seit 2021 läuft gegen den Autohersteller in Frankreich ein Ermittlungsverfahren. Peugeot wird im Zusammenhang mit dem Dieselskandal „Täuschung, die zu einer Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier führt“, vorgeworfen. Bestätigen konnte den Vorwurf die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einem Gutachten vom 12. August 2020. Ein Peugeot 308 SW 2.0 BlueHDi 180 GT der Abgasnorm Euro 6b hält die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nicht ein. Der Grenzwert von 80 mg/km überschritt das Fahrzeug bis um den Faktor 11,8. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sind die Ergebnisse ein Skandal. Behörden und Justiz lassen die Verbraucher im Stich. Die Verbraucherkanzlei rät Peugeot-Kunden zur Beratung im kostenlosen Online-Check und zur schnellen Klage. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Derzeit führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG.

KBA hat 2020 im Abgasskandal Rückruf gegen Peugeot erlassen

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bereits 30. September 2020 mehrere Modelle von Peugeot wegen erhöhter Schadstoffemissionen zurückgerufen. Unter dem Rückrufcode JMK müssen die Diesel-Modelle Peugeot 208, Peugeot 2008, Peugeot 308, Peugeot 3008, Peugeot 508 und Peugeot 5008 aus den Baujahren zwischen 2013 und 2016 in die Werkstätten geholt werden. Ein Software-Update soll die Abgasmanipulation in den Motoren mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 wieder beseitigen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät generell vom Update ab. Die Folgen sind für Motor und Fahrzeug unabsehbar. Besser ist es, gegen Peugeot gerichtlich vorzugehen. Verbrauchern ist durch die Abgasmanipulation ein Schaden entstanden. Niemals hätte jemand ein Fahrzeug mit einer solchen Software-Manipulation erworben. Außerdem sind die Diesel von Stilllegungen bedroht, da sie über eine ungültige Typgenehmigung verfügen. Für den Bundesgerichtshof (BGH) waren das zwei wichtige Argumente gewesen, den Volkswagenkonzern im Diesel-Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz zu verurteilen.

DUH-Gutachten unterstreicht Verwicklung von Peugeot in Abgasskandal

Dass Peugeot in den Abgasskandal verwickelt ist, ist nicht weiter verwunderlich. Peugeot gehört zum Stellantis-Konzern, dem auch die Hersteller Citroën und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) angehören. FCA hat den Abgasskandal in Deutschland in die Wohnmobilbranche gebracht. Die meisten Hersteller vertrauten bisher beim Basisfahrzeug auf den Fiat Ducato. Für das Kraftfahrt-Bundesamt manipuliert der Ducato die Abgasreinigung auf unzulässige Weise. Da im Stellantis-Konzern Motoren munter untereinander getauscht werden, steht natürlich der Peugeot Boxer ebenfalls unter Verdacht, die Abgaswerte zu manipulieren. Der Boxer wird auch bei Wohnmobilen als Basisfahrzeug eingesetzt. Gegen FCA hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer 2500 Klagen eingereicht. Erste verbraucherfreundliche Urteile sind bereits gesprochen worden. Am Oberlandegericht München steht eine Verurteilung von Fiat an. Die Verbraucher haben daher beste Chancen, Schadensersatz zu erstreiten. Und das vorliegende DUH-Gutachten zeigt deutlich, wie tief auch Peugeot im Abgasskandal verstrickt ist. Hier die Kerndaten zum Gutachten, das der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorliegt:

  • Fahrzeug: Peugeot 308 SW 2.0 HDi 180 GT Euro 6b 133 kw
  • Abgasnachbehandlung mit SCR-Katalysator und Dieselpartikelfilter.
  • Erstzulassung 2016
  • Die Messungen wurden bei Außentemperaturen von +23 bis +36 Grad Celsius durchgeführt.
  • Das Fahrzeug meldete während der Messungen keine Störung, kein Warnsignal leuchtete.
  • Bei allen Messungen überschritt das Fahrzeug den Euro 6 NOx-Grenzwert für Diesel Pkw von 80 mg/km.
  • Bei Außentemperaturen zwischen 23 und 24 Grad betrug der durchschnittliche Stickoxidausstoß 204 mg/km. Der gesetzliche Grenzwert von 80 mg/km wurde um den Fakt 2,5 überschritten.
  • Bei den Messungen, die bei Außentemperaturen oberhalb von +34 Grad Celsius durchgeführt wurden, stiegen die NOx-Emissionen enorm an. Der durchschnittliche Stickoxidausstoß betrug 942 mg/km. Der gesetzliche Grenzwert von 80 mg/km wurde um den Fakt 11,8 überschritten

Das Gutachten macht klar, Peugeot ist im Abgasskandal verwickelt. Behörden und Justiz wissen das schon lange. Nur wird kaum etwas zum Schutz der Verbraucher unternommen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät daher betroffenen Verbrauchern zur schnellen Klage und empfiehlt die anwaltliche Beratung in unserem kostenfreien Online-Check. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Die Optionen der Peugeot-Kunden erstrecken sich über Preisminderung, Fahrzeugrückgabe oder bei einem Neuwagen die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs. Übrigens: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) können deutsche Verbraucher auch in Deutschland gegen einen Fahrzeughersteller klagen, der seinen Sitz nicht in Deutschland hat.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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