Der Luftverkehr muss seinen Wachstumskurs verlassen

Während der Luftverkehr nach dem weitgehenden Wegfall der Beschränkungen in der Corona-Pandemie langsam auf den bis 2019 verfolgten Wachstumskurs zurückkehrt, steigen die Belastungen der Menschen im Umfeld der Flughäfen durch eine hohe Zahl an Flugbewegungen und eine auffällig systematische Missachtung der bestehenden Regeln zum Schutz der Bevölkerung vor vermeidbaren Fluglärm, besonders in der Zeit der gesetzlichen Nachtruhe nach 22 Uhr.

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) legt heute ihr 16-Punkte-Programm für eine nachhaltige Entwicklung des Flugverkehrs im Schatten von Klima- und Energiekrise vor: „Luftverkehr muss Wachstumskurs verlassen – Forderungen an einen zukünftigen Luftverkehr“. Die Bundesvereinigung verstärkt die Forderung nach einer Streichung aller Subventionen, die nicht einem nachhaltigen Luftverkehr dienen, die vollständige Verlagerung aller Kurzstreckenflüge auf die Schiene und eine Reform der gesetzlichen Regelungen zum Fluglärm. 

Carl Ahlgrimm, BVF-Präsident: „Der Luftverkehr ist unbestritten die klimaschädlichste und energieintensivste Form der Mobilität. Die Dringlichkeit der Vermeidung von klimaschädlichen Emissionen wird jeden Tag deutlicher. Trotz aller Ankündigungen ist die Luftverkehrswirtschaft seit Jahrzehnten nicht in der Lage, tragende Lösungen zur Reduzierung der Klimalast aus dem Luftverkehr zu präsentieren. Wir sind davon überzeugt, dass die Erreichung der Klimaneutralität in Europa 2050 und in Deutschland 2045 nur gelingen kann, wenn der Luftverkehr in Deutschland, europa- und weltweit schrumpft und Kerosin endlich auch in die Mineralölbesteuerung einbezogen wird.“

Klima- und Lärmschutz wirken synergetisch miteinander, führt Ahlgrimm weiter aus. „Der Luftverkehr und die Flughäfen genießen leider immer noch Privilegien, die deutlich zu Lasten der Anwohner gehen. Mit einer Reform der gesetzlichen Grundlagen muss Fluglärm Teil einer Gesamtlärmbetrachtung werden. Das Wissen um die gesundheitliche Schädigung durch Fluglärm und die Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung müssen jetzt Beachtung finden“, ergänzt Ahlgrimm.

Die Bundesvereinigung sieht sich in ihrer tradierten Forderung nach einem umfassenden Nachtflugverbot ab 22 Uhr bestätigt. „Fluglärm darf keine Randnotiz in den Lärmaktionsplanungen der Kommunen sein. Vielmehr müssen Behörden, Flughäfen und die Luftverkehrswirtschaft verbindlich mit nachprüfbaren Lärmminderungszielen eigene Lärmaktionspläne aufstellen. Wer sich in seinen Lärmaktionsplänen für Lärmschutz nachts an der Straße einsetzt, der darf sich der gesetzlichen Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr an den Flughäfen nicht verschließen“, fordert Ahlgrimm.

Als gesetzlich verankerte Interessenvertretung und anerkannter Umweltverband ist die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) natürlicher Ansprechpartner für Politik und Wirtschaft. Mit ihrem 16-Punkte-Programm soll ein Impuls zu einem zielführenden Dialog gesetzt werden, um den Belangen des Lärm- und Klimaschutzes im Luftverkehr gerade jetzt größeres Gehör zu verschaffen. „Die Zeit drängt und noch besteht Hoffnung den Luftverkehr auf den Pfad echter Klimaschutzziele und konkreter Lärmschutzergebnisse zu setzen“, betont Ahlgrimm.

Die erkennbaren sozial-ökologischen Verwerfungen im Luftverkehr können nicht mit einem unzeitgemäßen Wachstumskurs bewältigt werden, so Ahlgrimm weiter. „Die Bundesregierung muss anerkennen, dass die Bemühungen der Luftverkehrswirtschaft nur mit einer konsequenten Transformation zum Ziel führen können. Wir brauchen jetzt ein ebenso konsequentes Umdenken. Subventionen und Beihilfen müssen zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen und dürfen nicht als dauerhafte Stützung einer klimaschädlichen Ausrichtung missbraucht werden“, bekräftigt Ahlgrimm.  ­­

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