AbL-Vorsitzender Martin Schulz sagt:
„Wir Bäuerinnen und Bauern wollen Tierwohl verbessern. Aber mit diesem Gesetzentwurf bekommen wir keine Grundlage dafür. Damit werden wir nicht das Ziel einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung erreichen. Die Frage des Kupierens der Schweineschwänze oder Stroh als Einstreu- und Beschäftigungsmaterial sollen beispielsweise keine Rolle spielen. Das heißt, die Tiere können – auch in den höheren Stufen einer Tierhaltungskennzeichnung – auf Vollspalten stehen. Zudem ist in dem Gesetzentwurf nur die Schweinemast berücksichtigt nicht aber die Sauenhaltung. Damit ist fast die Hälfte des Schweinelebens von der Kennzeichnung ausgenommen. Aber den Verbraucher:innen wird mit dem Label auf dem Endprodukt suggeriert, das Tier wäre von der Geburt bis zur Schlachtung in der entsprechenden Haltungsform gehalten worden. Um Verbrauchertäuschung zu vermeiden, muss die Sauenhaltung umgehend eingebunden werden. Außerdem fordern wir Özdemir auf, neben Platz noch weitere Tierwohlkriterien aufzunehmen. Die Borchert-Kommission hat dafür eine gute Grundlage erarbeitet.“
Martin Schulz führt weiter aus:
„Die AbL kritisiert, dass Betriebe, die nach der EU-Bio-Richtlinie wirtschaften, automatisch in die höchste Stufe der Tierhaltungskennzeichnung eingeordnet werden sollen, obwohl Programme wie Neuland oder Tierschutzlabel zum Teil mehr Tierwohl bringen. Diese konventionellen Programme können die höchste Kennzeichnungsstufe nicht erreichen. Es ist zu befürchten, dass sie durch die Benachteiligung in der Labeleinstufung über kurz oder lang vom Markt gedrängt werden. Die Finanzierung der höheren Kosten für die tierhaltenden Betriebe ist absolut unzureichend geklärt. Die AbL fordert, die vorhandene eine Milliarde Euro für die Betriebe mittels Verträge langfristig und verbindlich einzusetzen und damit neben Investitionskosten auch laufende Kosten zu bezahlen. So ausgestaltet wäre das zumindest ein guter Einstieg für eine notwendige umfängliche Finanzierung nach den Borchert-Plänen."
Hintergründe:
- Der jüngste Entwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist stark angelehnt an das Eckpunktepapier des BMEL vom 7.06.2022, den die AbL in einer Stellungnahme wie folgt kommentiert hat – hier
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