Ab 1. Juli müssen alle Immobilienbesitzer im Rahmen der Grundsteuerreform eine Erklärung für ihren Grundbesitz abgeben. Dazu haben sie bis Ende Oktober 2022 Zeit. Dazu erhalten Eigentümer laut ARAG Experten ein Schreiben der zuständigen Finanzverwaltung mit Informationen zur Reform und der damit verbundenen Erklärungspflicht. Anhand dieser Angaben wird das Grundstück neu bewertet. Fällig wird die neu berechnete Grundsteuer aber erst ab 2025. Bis dahin müssen Eigentümer die Grundsteuer in der Höhe zahlen, die die Gemeinde als letztes festgelegt hat. Hintergrund der Reform sind veraltete Daten zu den Grundstücken und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Methode zur Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. Bisher wird der Wert von Grundstücken auf Basis von Einheitswerten festgelegt, wodurch für etwa gleichwertige Grundstücke oft erheblich unterschiedliche Grundsteuern fällig werden. Je nach Bundesland können für die Berechnung unterschiedliche Angaben nötig sein. Auf der offiziellen Seite der Länder erfahren Eigentümer mehr.
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