Geld zurück vom Online-Casino? Rechtsprechung stabilisiert sich mit weiterem OLG-Beschluss

Betreiber von Online-Casinos müssen Kunden verlorene Spieleinsätze zurückzahlen. Dies haben bereits mehrere Oberlandesgerichte in Deutschland entschieden. Zuletzt hatte das OLG Frankfurt am Main im April eine Entscheidung des LG Gießen per Beschluss (Az. 23 U 55/21) bekräftigt. Nun traf ebendieses OLG Anfang Mai in einem weiteren Fall per Beschluss eine Entscheidung zugunsten eines Klägers (Az. 19 U 281/21). So sprach sich das Gericht dafür aus, die Berufung der Beklagten zurückzuweisen. Demnach muss der Betreiber eines Online-Casinos dem klagenden Kunden um die 26.000 Euro zurückzahlen.

Der Grund für die Rückzahlungen: Das Anbieten von Online-Glücksspielen war bis Juli 2021 in Deutschland illegal, somit sind die bis dahin zwischen den Parteien geschlossenen Spielverträge nichtig. Bisher hatten die Betreiber von Online-Casinos versucht zu argumentieren, dass in diesen Fällen europäisches Recht gelte, da die betreffenden Firmen im europäischen Ausland ansässig sind. Dies wurde jedoch bereits 2017 durch das Bundesverwaltungsgericht widerlegt (BVerwG 8 C 18.16). Da es sich bei den Kunden um Verbraucher handelt, sind die Klagen zulässig und die deutschen Gerichte international zuständig gemäß Art. 18 Abs. 1 VO (EU) 1215/2012 (Brüssel Ia-VO/EuGVVO).

»Im Fall der Online-Casinos sehen wir eine deutliche Stabilisierung der Rechtsprechung«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Bisher hat kein deutsches Gericht an der Verbraucher-Eigenschaft der Spieler oder der Zuständigkeit deutscher Gerichte gezweifelt. Zwar war die Teilnahme des Klägers am Online-Glücksspiel auch illegal, jedoch stehe dies laut des jüngsten Frankfurter OLG-Beschlusses einem Rückzahlungsanspruch des Kunden nicht im Weg. Das Argument lautet auch hier: Der Kunde hatte keine Rechtskenntnis und konnte daher im Gegensatz zum Online-Casino nicht wissen, dass er illegal handelte. Kläger haben also gute Chancen, ihre verlorenen Spieleinsätze zurückzufordern.«

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