Kein anderes Land hat Unternehmen, Selbstständigen und Vereinen in der Corona-Krise so massiv unter die Arme gegriffen wie Deutschland. Das Angebot reichte von der Soforthilfe und diversen Überbrückungshilfen über die November- und Dezemberhilfen bis hin zu verschiedenen Neustarthilfen. Dazu kamen Ma.ßnahmen auf Länderebene. Immer wieder gab es Klagen, dass die Bearbeitung von Anträgen zu lang dauert. Für Ärger bei vielen Antragstellern sorgten abgelehnte Hilfsersuchen.
Bis Geld fließt, kann es dauern
Stefan Eglseder, Rechtsanwalt bei Ecovis in Landshut, hat gerade eine Klage eingereicht. Grund: Einer seiner Mandanten hat Überbrückungshilfe III beantragt. Er bekam sie aber nicht in voller Höhe bewilligt. Besonderheit bei der Überbrückungshilfe III war, dass auch Umbau- und Hygienemaßnahmen gefördert wurden. Oftmals tätigten und beantragten die Unternehmen aber nicht förderfähige Investitionen. „Die Erfolgsaus Erfolgsaussichten
sind schwer abzusch.tzen, denn es handelt sich um eine Billigkeitsentscheidung, also um Einzelfallentscheidungen“, sagt er. Der Staat zahlt die Hilfen auf freiwilliger Basis. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Egal wie es ausgeht, eines ist klar: Betroffene müssen sich in Geduld üben. Generell empfiehlt der Rechtsanwalt seinen Mandanten, sich strikt an Fristen zu halten, alle verlangten Unterlagen, wie Nachweise über die Fixkosten oder Liquiditätsengpässe, zügig einzureichen und Nachfragen rasch zu beantworten. „Damit lassen sich die Bearbeitungsverfahren erheblich beschleunigen. Je aussagekräftiger und vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller geht es“, berichtet Eglseder.
Hilfe in Anspruch nehmen kann sich auszahlen
Die Anträge sind manchmal komplex, und die Antragstellung ist meist nur über „prüfende Dritte“ möglich. Bei Ecovis gibt es daher eine Unterstützungsgruppe für Überbrückungshilfen, die den Steuerberatern bei Unklarheiten hilft. Eglseder empfiehlt, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Denn der kennt die Zahlen der Unternehmen und kann Berechnungen nachliefern.
Einige Antragsteller sind auch mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert. Lief das Geschäft besser als sie erwartet hatten, empfiehlt Eglseder, die Hilfen schleunigst zurückzuzahlen. Es gibt auch Fälle gezielten Subventionsbetrugs. „Da kann es in manchen Fällen sogar vor Gericht gehen“, sagt Eglseder.
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com
Rechtsanwalt in Landshut
Telefon: +49 (871) 96216-25
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com