Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben. Was angesichts der überschaubaren Menge an Daten, die für die Neuberechnung der Grundsteuer nach dem Hamburger Wohnlagenmodell notwendig sind, schnell realisierbar erscheint, kann sich in der Praxis als durchaus zeitintensiv herausstellen. Der Grund dafür sind vorwiegend fehlende Unterlagen, aber auch Unklarheiten bezüglich der Angaben oder Immobilieneigentum in mehreren Bundesländern. Der Grundeigentümer-Verband Hamburg rät Eigentümern deshalb dazu, sich unverzüglich mit den Erklärungsvordrucken vertraut zu machen und sich bei den Vorbereitungen zur Steuererklärung fachkundig beraten zu lassen. Wer die Feststellungserklärung nicht fristgerecht abgibt, dem drohen empfindliche Strafen.
"Die meisten Eigentümer sehen sich beim Ausfüllen der Erklärungsvordrucke plötzlich mit ungeahnten Problemen konfrontiert. Bei älteren Gebäuden fehlen zum Beispiel oft Unterlagen mit Informationen zur Wohnfläche. Die betroffenen Eigentümer müssen also entweder selbst nachmessen oder einen Architekten beauftragen. Dadurch kommt es zu Zeitverzögerungen, die von vorneherein einkalkuliert werden müssen. Der Grundeigentümer-Verband Hamburg kann die Suche nach einem geeigneten Architekten immerhin etwas verkürzen, denn wir verfügen über ein breites Netzwerk an Experten, die bei der Ermittlung der Wohnfläche unterstützen", sagt Rechtsanwalt Torsten Flomm, Vorsitzender vom Grundeigentümer-Verband Hamburg. Andere Eigentümer wiederum müssten zuerst herausfinden, ob und welche Bestandteile des Grundstücks überhaupt zur Wohn- und Nutzfläche gehören. Auch dabei gehe wertvolle Zeit verloren. "Für Eigentümer mit Immobilien in mehreren Bundesländern ist die viermonatige Frist besonders knapp bemessen, da sie sich in mindestens zwei Grundsteuermodelle einarbeiten und zusätzliche Daten beschaffen müssen", so Flomm weiter.
Der Grundeigentümer-Verband Hamburg unterstützt Immobilieneigentümer persönlich und telefonisch bei Fragen, die sich bei der Vorbereitung zur Steuererklärung ergeben und berät auch zu den Grundsteuermodellen der anderen Bundesländer.
Der Grundeigentümer-Verband von 1832 e. V. ist Hamburgs älteste Interessenvertretung für Haus- und Grundbesitzer. Zu den aktuell mehr als 31.000 Mitgliedern zählen Eigenheimer, Wohnungseigentümer, Vermieter, Verwalter und Wohnungsunternehmen. Der Verband stellt seinen Mitgliedern eine Vielzahl von Experten zur Verfügung, die in allen Fragen rund um die Immobilie beraten. Das Beratungsspektrum umfasst Immobilienrecht, Bautechnik, Wertermittlung von Grundbesitz, Energie, Umwelt und Gebäudetechnik, Steuern und Finanzierung. Der Grundeigentümer-Verband Hamburg ist Mitglied bei Haus & Grund Deutschland.
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