Check der ausländischen Berufsqualifikationen

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bietet mit dem Check der ausländischen Berufsqualifikationen eine effektive Beratungshilfe für Geflüchtete an. So können Geflüchtete aus der Ukraine in allen in Deutschland nicht reglementierten Berufen eine Tätigkeit ohne eine Anerkennung ihres Berufsabschlusses aufnehmen. Der im Rahmen der Erstberatung identifizierte mögliche Referenzberuf für ein Anerkennungsverfahren ist nicht reglementiert. Als Beleg für das Erstberatungsgespräch erhalten die betroffenen Personen ein Dokument, das Bewerbungen bei Arbeitgebern in Deutschland beigefügt werden kann. Zugleich dient dieses auch zur Vorlage bei Stellen, die bei der Vermittlung in Arbeit oder bei der Arbeitsmarktintegration in Deutschland unterstützen. Die Ergebnisse der Erstberatung beruhen ausschließlich auf den Angaben der zu beratenden Person und nicht auf der Prüfung von Dokumenten. Ein mögliches Anerkennungsverfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wird ausschließlich von der dafür zuständigen Stelle vorgenommen.

Interessenten berät die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen der Berufsanerkennung und unterstützt bei der Antragstellung. Kontakt über Alexandra Wehe, Handwerkskammer Mannheim, Tel. 0621 18002-149, E-Mail: wehe@hwk-mannheim.de. Weitere Informationen unter der Rubrik „Betriebsführung“ / „Berufsanerkennung“ auf www.hwk-mannheim.de

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