AOK begrüßt Empfehlung der Monopolkommission für Krankenhausplanung auf Basis von Leistungsgruppen

Der AOK-Bundesverband begrüßt die Empfehlung der Monopolkommission, die Krankenhausplanung der Bundesländer künftig auf Basis von Leistungsgruppen zu organisieren: „Um die Spezialisierung von Leistungen zur Sicherung der Versorgungsqualität zu erreichen, muss die derzeit bestehende Krankenhaus-Rahmenplanung auf Basis von Betten und einzelnen Fachrichtungen ersetzt werden. An ihre Stelle sollten Versorgungsaufträge auf Basis von Leistungsgruppen treten, die festlegen, welche Leistungen eine Klinik erbringen und abrechnen kann. Wir teilen die Einschätzung der Monopolkommission, dass das Instrument der Leistungsgruppen den Qualitätswettbewerb im stationären Bereich stärken kann“, so die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.

In ihrem gestern veröffentlichten Sondergutachten unter dem Titel „Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren“ hatte die Monopolkommission dringenden Verbesserungsbedarf bei den derzeit bestehenden stationären Versorgungsstrukturen festgestellt. Die AOK stimme der Einschätzung der Kommission zu, dass sich die Ziele einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen und finanziell tragfähigen Krankenhausversorgung mit den derzeitigen Strukturen nicht erreichen lassen, so AOK-Vorständin Reimann: „Der Reformbedarf bei der Krankenhausplanung und bei der Finanzierung der Kliniken wird in dem Gutachten zu Recht betont.“

Reimann: Klares Priorisierung der Versorgungsqualität notwendig

Allerdings nehme die Frage der Sicherstellung in dem Gutachten sehr viel Raum ein, während die qualitätsorientierte Konzentration der Krankenhaus-Landschaft zu kurz komme, so Reimann. „Insgesamt brauchen wir eine klare Priorisierung der Versorgungsqualität gegenüber Trägervielfalt und räumlicher Nähe einer Klinik“, fordert Reimann. Mehr Konzentration der Versorgung lasse sich auch durch ein intelligent gestaltetes System der Vergütung von Vorhaltekosten für die Krankenhäuser erreichen, das auch von der Monopolkommission befürwortet wird. Sie müssten allerdings an die Einhaltung bestimmter strukturelle Vorgaben geknüpft werden und Hand in Hand mit einer reformierten Krankenhausplanung gehen.

Insgesamt sei die Monopolkommission sehr stark im traditionellen sektoralen Denken verhaftet: „Versorgung und Sicherstellung auf dem Land können nicht rein stationär gedacht werden. Es braucht eine Umwandlung stationärer Strukturen in ambulante Versorgungszentren mit Möglichkeit zur Übernachtung“, betont Reimann. Für diese „Ambulantisierung“ von Krankenhausleistungen brauche es einen klaren ordnungspolitischen Rahmen. Nötig seien eine gute sektorenübergreifende Versorgungsplanung, wie sie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen sei, und ein wirtschaftliches, sektorengleiches Vergütungssystem auf einer konsistenten vertraglichen Grundlage.

AOK informiert seit über zehn Jahren über Qualität von Kliniken

Die Forderung der Monopolkommission nach einer Stärkung der Rolle der gesetzlichen Krankenkassen bei der „qualitätsorientierten vergleichenden Beratung im Rahmen der Krankenhauswahl“ wird von der AOK ausdrücklich begrüßt: „Wir bieten schon seit mehr als zehn Jahren die aussagekräftigsten Informationen zur Behandlungsqualität bei bestimmten Operationen an. Mit dem Verfahren zur Qualitätssicherung mit Routinedaten, das vom Wissenschaftlichen Institut der AOK entwickelt worden ist, haben wir Standards in diesem Bereich gesetzt. In unserem Gesundheitsnavigator können alle Interessierten die Behandlungsqualität in den einzelnen Kliniken vergleichen. Außerdem versorgen wir gezielt einweisende Ärztinnen und Ärzte mit diesen Informationen“, betont Carola Reimann.

Allerdings sei es mindestens ebenso wichtig, das Thema Qualität auch auf der strukturellen Ebene anzugehen. „Es kann nicht sein, dass Patientinnen und Patienten immer noch Gefahr laufen, in einem Krankenhaus zu landen, das bestimmte komplizierte Eingriffe nur wenige Male im Jahr durchführt. Die anstehende Krankenhausreform muss das Ziel einer hohen Versorgungsqualität in den Mittelpunkt stellt und die Versicherten künftig vor den Risiken einer Gelegenheitsversorgung schützen“, so Reimann.

Mehr Informationen zu den Positionen der AOK zur Krankenhausreform:

https://aok-bv.de/hintergrund/dossier/krankenhaus/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 34646-0
Telefax: +49 (30) 34646-2502
http://www.aok-bv.de

Ansprechpartner:
Dr. Kai Behrens
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 34646-2309
E-Mail: presse@bv.aok.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel