Ab dem 1. Juni können Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland Hartz IV beziehen. „Damit erhalten sie auch die Chance, dass der Staat die Kosten für eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt – wie alle, die die staatliche Grundsicherung beziehen“, sagt Benny Barthelmann, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung. „Ein entsprechendes Urteil hat das Bundessozialgericht in Kassel im vergangenen Juni gefällt.“ Im verhandelten Fall hatte der Vermieter ausdrücklich eine Haftpflichtversicherung im Mietvertrag verlangt.
„Es lohnt sich auf jeden Fall, eine Übernahme der Kosten prüfen zu lassen“, betont Barthelmann. „Die Geflüchteten brauchen hier Sicherheit – und nicht zusätzliche Sorgen durch einen Haftpflichtschaden.“ Ein Unglück ist schnell passiert: Die Waschmaschine, aus der Wasser in die tiefergelegene Wohnung läuft. Ein Wohnungsbrand, weil das Essen auf dem Herd vergessen wurde. Ein Verkehrsunfall mit Verletzten nach einem unachtsamen Abbiegemanöver mit dem Fahrrad. „Solche Schäden können sehr teuer sein. Vielen ist gar nicht bewusst, dass sie dafür geradestehen müssen – unter Umständen zahlen sie ihr Leben lang“, erklärt Barthelmann. Die Privathaftpflicht hilft auch, wenn Dritte unberechtigte Ansprüche stellen. Dann übernimmt sie die Funktion einer Rechtsschutzversicherung und wehrt die Forderungen ab.
Für R+V-Versicherte, die Menschen aus der Ukraine helfen, gibt es eine unbürokratische Lösung: In der Privathaftpflicht-, der Wohngebäude- und der Hausratversicherung sind Geflüchtete, die von R+V-Kundinnen und -Kunden in der häuslichen Gemeinschaft aufgenommen werden, automatisch mitversichert.
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