Minijob bedeutet Minirente

Die Bundesregierung plant die Geringfügigkeitsgrenze bei geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijob) anzuheben. Der Gesetzentwurf, der in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wird, sieht vor, dass dies künftig an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt sein soll. Der Präsident des Sozialverband Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, sieht diese geplante Regelung kritisch: „Als SoVD begrüßen wir sehr, dass der Mindestlohn angehoben wird. In Anbetracht der aktuellen Preisentwicklungen müsste die für Herbst geplante Anhebung aus unserer Sicht sogar vorgezogen werden. Wenn aber automatisch auch die Grenze, bis zu der eine Tätigkeit von Sozialabgaben befreit ist, angehoben wird, bedeutet das eine Ausweitung prekärer Arbeitsverhältnisse. Das lehnen wir eindeutig ab. Schließlich treiben Minijobs vor allem Frauen in ungewollte finanzielle Abhängigkeiten und Altersarmut.“

Wer 45 Jahre in einem Minijob zu 450 Euro arbeitet, hat am Ende eine monatliche Rente in Höhe von knapp 225 Euro, sofern Rentenbeiträge gezahlt wurden. Durch die geplante Anhebung auf 520 Euro wären es knapp 260 Euro. Dennoch gibt es Menschen, die auf ihren Minijob angewiesen sind. Deshalb rät der SoVD: Wer in einem Minijob arbeitet, sollte seine Rechte kennen. Denn diese Rechte werden leider viel zu oft umgangen.

Im Minijob gibt es unter anderem:

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Entgeltfortzahlung bei Urlaub und an Feiertagen. Wenn beispielsweise der vereinbarte Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, muss dieser nicht nachgearbeitet werden.
  • Einen Kündigungsschutz, wie in jedem anderen Job auch
  • Einen Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns

Der SoVD veröffentlicht anlässlich der ersten Lesung in dieser Woche ein YouTube-Video mit den wichtigsten Rechten, die Menschen, die einem Minijob nachgehen, kennen sollten. Darüber hinaus werden die wichtigsten Infos auch auf den Social-Media-Kanälen des SoVD geteilt.

 

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