Den Anforderungen der Zeit angepasst

Berufe verändern und modernisieren sich. Das erfordert eine Anpassung des Ausbildungsrahmenplans und der Meisterverordnung, um der beruflichen Realität auch im Prüfungswesen gerecht zu werden. Auf die neuen Meisterverordnungen im Kraftfahrzeugtechniker- und Hörakustiker-Handwerk ist die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald vorbereitet.

Bereits im Jahr 2020 stellte das Kraftfahrzeugtechnikergewerbe in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, dem Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität Köln (FBH) sowie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Meisterprüfung auf neue Füße. „Schon Jahre vorher brachte man die Anpassungen hierfür auf den Weg, um die bisherige Meisterverordnung aus dem Jahr 2000 an die technische Entwicklung in der Automobilbranche anzupassen“, sagt Alexander Dirks, Leiter des Geschäftsbereichs III – Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Seit dem 1. Juli 2020 gilt die neue Verordnung, auf deren Basis in diesem Jahr zum ersten Mal auf die Meisterprüfungen im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk im Bezirk der Handwerkskammer vorbereitet wird. „Die neue Verordnung orientiert sich wesentlich stärker am Arbeitsalltag und den betrieblichen Geschäftsprozessen und setzt den Kundenauftrag in den Fokus“, so Alexander Dirks.

Auch für die Meisterprüfung im Hörakustiker-Handwerk gilt ab dem 1. Juli 2022 eine überarbeitete Verordnung, mit der die Anforderungen an das Berufsbild auf den neuesten technischen und didaktischen Stand gebracht sind. „Die fortschreitende technische Entwicklung im Bereich der Hörsysteme und Teleaudiologie konnte in der bisher gültigen Verordnung nicht abgebildet werden“, erklärt Alexander Dirks. Inhaltlich setzt man nach der Überarbeitung bei den fachspezifischen Meisterprüfungsteilen auf eine ganzheitliche Betrachtung der Arbeits- und Geschäftsprozesse im Hörakustiker-Handwerk. Auch hier haben an der Novellierung die zuständigen Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften sowie das FBH mitgewirkt.

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