In Deutschland galt bis zum 1. Juli 2021 ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele. Dennoch haben viele Anbieter ihre Online-Casinos auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Damit haben sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Sie haben daher keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und müssen die Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Das sah auch das Landgericht Bremen so. In dem Fall hatte die Mandantin von CLLB Rechtsanwälte zwischen November 2018 und August 2019 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt 19.300 Euro verloren. Betrieben wurde das Online-Casino von einer Gesellschaft mit Sitz in Gibraltar.
„Von dieser Gesellschaft haben wir die Erstattung der Verluste verlangt“, so Rechtsanwalt Cocron. Mit Erfolg: Das Landgericht Bremen teilte die Auffassung der Klägerin, dass sie einen Anspruch auf die vollständige Rückzahlung ihrer Verluste habe. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Anbieten und Vermitteln von Online-Glücksspielen in Deutschland weitgehend verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig und die Betreiberin des Online-Casinos müsse den Verlust erstatten.
Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht im Wege, dass die Klägerin mit ihrer Teilnahme an den Glücksspielen gegen das Verbot verstoßen hat. Denn einerseits habe sie glaubhaft dargelegt, keine Kenntnis von dem Verbot gehabt zu haben und andererseits wäre es ein unnötiger Anreiz für die Anbieter von Online-Glücksspielen weiter gegen das Verbot zu verstoßen, wenn sie das Geld der Spieler behalten dürften, so das LG Bremen.
„Die Regelungen für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Zudem muss der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen. Es bestehen daher nach wie vor gute Chancen, verlorenes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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