„Die neue Umgangsverordnung des Landes Brandenburg und die damit verbundenen Lockerungen haben wir zum Anlass genommen, intensiv über das erst kürzlich wieder verhängte Besuchsverbot zu diskutieren. Wir haben uns entschlossen, mehr Besuche wieder zuzulassen – im Sinne unserer Patientinnen und Patienten. Allerdings sind die Besuche nur unter der Einhaltung bestimmter Regeln möglich. Auch wenn außerhalb des Krankenhauses noch weitreichendere Lockerungen verabschiedet worden sind – wir als Krankenhaus sind der Sicherheit unserer Patienten verpflichtet und müssen sie bestmöglich vor Infektionen schützen“, so CTK-Geschäftsführer Dr. Götz Brodermann.
NEUREGELUNG ab 2. APRIL
Besuche sind zwischen 14 bis 18 Uhr möglich, pro Patient und Tag ist ein Besucher für eine Stunde erlaubt. Es gilt die 2G+ Regel: D.h. Besucher müssen symptomfrei sein, sowie entweder mindestens doppelt geimpft oder einmal geimpft und einmal genesen. Zusätzlich ist die Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests (kein Selbsttest), nicht älter als 24 Stunden, alternativ eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden erforderlich. Kinder unter 14 Jahren fallen nicht unter diese Regelung.
Zudem ist während des gesamten Aufenthaltes im Klinikum zu tragen.
Im Corona-Bereich sind Besuche nur unter vorheriger Anmeldung möglich.
„Wir freuen uns sehr, diesen Schritt zu gehen. Denn uns ist natürlich bewusst, wie förderlich sich der persönliche Austausch mit Freunden und Angehörigen auf die Genesung auswirken kann. Wir bitten alle Besucher, sich zwingend an die in unserem Haus geltenden Hygieneregeln und die Anweisungen des Personals zu halten. Nur so können wir die Sicherheit unseren Patienten gewährleisten und die Besuchsregelung aufrechterhalten“, betont der CTK-Chef.
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