„Die Lage in der Ukraine ist dramatisch. Viele Menschen verlassen ihre Heimat und die Kommunen müssen schnell reagieren, damit sie die Flüchtlinge unterbringen können“, sagen Eckhard Forst, Vorsitzender des Vorstands bei der NRW.BANK und Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. „Hierbei unterstützen wir sie mit einem Programm, das wir für während des Syrienkriegs ankommende Flüchtlinge entwickelt haben.“
Mit dem Programm NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte werden grundsätzlich alle Investitionen in den Erwerb und Bau sowie in die Modernisierung und Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften finanziert, damit eine gute Erstunterbringung gelingt. Seitens der Kommunen in Nordrhein- Westfalen besteht neben der Neuerrichtung von entsprechenden Gebäuden vor allem der Bedarf, bestehende Flüchtlingsunterkünfte auf die Bedarfe von Frauen und Kindern umzubauen bzw. anzupassen und zu erweitern. Für die Jahre 2022 und 2023 stehen jeweils 200 Mio. Euro zur Verfügung.
Es werden grundsätzlich alle Investitionen in den Erwerb, den Bau (inkl. Leichtbauweise) und die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften finanziert. Wenn der Bedarf für die Nutzung als Flüchtlingsunterkünfte nicht mehr besteht, können die Unterbringungen kommunal und sozial weitergenutzt werden. Der Kredithöchstbetrag liegt bei zehn Millionen Euro pro Jahr pro Antragssteller, die Laufzeiten betragen 10 und 20 Jahre.
Mit dem Programm NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte unterstützte die Förderbank für das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2015-2017 Kommunen bei der Schaffung von Einrichtungen zur Erstunterbringung für die damaligen Flüchtlinge – vorwiegend für junge Männer aus Syrien. Nach Wegfall des seinerzeitigen Bedarfs wurde das Programm Mitte 2017 eingestellt.
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