Überblick Erdgasbedarf in der Ernährungsindustrie
Die Ernährungsindustrie ist mit einem Anteil am Industrieerdgasbedarf von zwölf Prozent der zweitgrößte Erdgasabnehmer in der deutschen Industrie. Innerhalb der deutschen Lebensmittelproduktion benötigen die Mahl- und Schälmühlen und die Stärkewirtschaft rund neun Prozent und fast 9,5 Prozent die „Herstellung von Back- und Teigwaren“ der von der Ernährungsindustrie verbrauchten Gasmengen.
Wie wird die Zuteilung von Gas bisher geregelt?
Grundsätzlich entscheidet bei Versorgungsengpässen die Gaswirtschaft in eigener Verantwortung, welche Maßnahmen sie ergreift, also auch, welche Großkunden sie abschaltet oder – zumindest eingeschränkt – am Netz lässt. Dabei müssen die Gasversorgungsunternehmen gemäß Paragraph 53a des Energiewirtschaftsgesetzes „geschützte Kunden“ prioritär versorgen. Die Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft, obwohl sie zur kritischen Infrastruktur gehört, zählt nicht zu diesem Kreis. Die Aufrechterhaltung der Gasversorgung der Betriebe liegt folglich im Ermessen der regionalen Versorger. Erst wenn der Bund öffentlich den Krisenfall ausruft, wird gemäß des Notfallplans Gas die Bundesnetzagentur zuständig und legt dann fest, welche Erdgasreserven an bestimmte Bereiche zugeteilt werden.
Das Ausrufen der Frühwarnstufe durch Robert Habeck zeigt, dass konkrete Hinweise auf eine erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage vorliegen. „Unsere Unternehmen brauchen jetzt schon Planungssicherheit, dass sie durchgehend mit Gas versorgt werden“, sagt Peter Haarbeck.
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