Neue Bedingungen beim Corona-Arbeitsschutz

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz seit 20. März nicht mehr unmittelbar von der Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben sind. Stattdessen müssen Arbeitgeber selbst entsprechende Maßnahmen in ihren betrieblichen Hygienekonzepten festlegen. Darin müssen sie unter anderem tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren oder das örtliche Infektionsgeschehen berücksichtigen. Auch über Abstands- und Hygieneregeln oder Maskenpflicht sollen Unternehmen künftig selbst entscheiden. Die Homeoffice-Pflicht entfällt ebenfalls, Arbeitgeber haben aber die Möglichkeit, den Mitarbeitenden die Arbeit aus dem Homeoffice anzubieten. Außerdem müssen sie auch weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und Impfmöglichkeiten informieren. Arbeitnehmern muss nach wie vor eine Impfung während der Arbeitszeit ermöglicht werden. Laut ARAG Experten gelten die Änderungen zunächst bis zum 25. Mai 2022.

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