Gesundheitliche Versorgung der Kriegsflüchtlinge – Gesetzliche Krankenversicherung leistet solidarische Hilfe

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Mit Blick auf den Angriffskrieg der russischen Armee auf die Ukraine erklärt der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes in seiner heutigen Sitzung:

Der militärische Überfall auf die unabhängige Ukraine und ihre Zivilbevölkerung ist erschütternd und menschenverachtend.

Die Millionen Kriegsflüchtlinge, die in die Europäische Union und nach Deutschland kommen, müssen bei uns selbstverständlich aufgenommen werden. Zur Solidarität gehört auch der Anspruch auf eine medizinische Versorgung. Wir werden als gesetzliche Krankenversicherung unser Bestes geben, um eine gute und zuverlässige gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge sicherzustellen. Dies sehen wir in dieser dramatischen Situation als unsere mitmenschliche Verantwortung und solidarische Pflicht.

Die gesetzliche Krankenversicherung kooperiert dafür mit Kommunen und Ländern. Nach geltendem Recht haben die Kommunen und Länder die gesundheitliche Versorgung sicherzustellen. Der Verwaltungsrat begrüßt, dass in mehreren Bundesländern frühzeitig die Möglichkeit einer auftragsweisen Betreuung der Flüchtlinge durch die Krankenkassen besteht. So können die Krankenkassen ihren Beitrag zu einer pragmatischen, unbürokratischen Versorgung und Unterstützung der Menschen, die vor dem Krieg fliehen, leisten. Hierzu muss auf Landesebene eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden (Landesrahmenvereinbarung nach § 264 Abs.1 SGB V).

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