Damit beweist die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen ihre Fähigkeit, neue digitale Projekte im Sinne ihrer Versicherten umzusetzen. Mit dem E-Rezept sollen diese nach Abschluss der Testphase die Verfügbarkeit von Medikamenten in verschiedenen Apotheken prüfen, bevor sie ihr Rezept einreichen. So wird sichergestellt, dass sie zeitnah mit den benötigten Medikamenten versorgt werden. Ebenfalls werden damit Folgeverordnungen erleichtert, da diese direkt elektronisch vom Arzt an den Patienten übermittelt werden können.
"Derzeit steht die Einführung des E-Rezeptes noch vor einigen Herausforderungen. Mit dem erstmaligen vollständigen Durchlauf haben wir jetzt einen wichtigen Schritt getan, um das Projekt in den Versorgungsalltag der Menschen zu integrieren“, hält Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS, fest. "Wir begleiten auch weiterhin die Testphase der gematik und unterstützen Ärzte und Apotheker bei der Einführung, damit das E-Rezept am Ende vollständig die Bedarfe der Patienten sowie der Vertragspartner abbildet.“
Voraussetzungen für Nutzung
Damit Ärzte und Apotheker E-Rezepte ausstellen können, benötigen sie ein Update ihrer Praxissoftware bzw. Apothekensoftware, einen TI-Konnektor und den aktivierten elektronischen Heilberufeausweis.
Versicherte der AOK PLUS benötigen neben einer NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auch die E-Rezept-App der gematik sowie eine PIN, um das E-Rezept in einer Apotheke einlösen zu können. Sollte keine NFC-fähige eGk vorliegen, können Versicherte über die kostenlose Servicehotline 0800 1059000 oder auf plus.aok.de eine neue Karte bestellen. Die für die Nutzung notwendige PIN erhalten Versicherte nur in den Filialen der Gesundheitskasse, da dafür eine Verifizierung mit eGK und Personalausweis notwendig ist. Die E-Rezept-App der gematik ist für iOS und Android in den jeweiligen App-Stores verfügbar.
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
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