Weiterhin aktuell bleibt die FFP2-Maskenpflicht für alle ab 18 Jahren.
Die Länder Baden-Württemberg und Bayern haben mit ihren seit dem 19. März 2022 geltenden Corona-Verordnungen eine wesentliche Änderung für den Öffentlichen Personennahverkehr festgelegt. Ab sofort müssen Fahrgäste im gesamten bodo-Verbundgebiet bei der Benutzung von Bus und Bahn keinen 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) mehr mitführen.
FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin
Wer mit Bus und Bahn im bodo unterwegs ist, muss jedoch weiterhin eine FFP2-Maske nutzen. Diese Regelung soll noch bis mindestens Samstag, den 2. April 2022 bestehen bleiben und gilt für alle Fahrgäste ab 18 Jahren.
Ausnahmen
- Kinder unter 6 Jahren sind grundlegend von der Maskenpflicht ausgenommen.
- Von der Maskenpflicht befreit sind zudem Menschen, denen aus z.B. gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich ist. Ein entsprechender Nachweis muss hier mitgeführt werden.
- Im bayerischen Verbundgebiet (Landkreis Lindau) gilt zudem, dass Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen müssen. Die baden-württembergische Corona-Verordnung sieht vor, dass Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahren keine FFP2-Maske, jedoch mindestens eine medizinische Maske benützen sollen.
- Im Fernverkehr ist das Tragen einer medizinischen Maske bundesweit ausreichend.
Weitere Informationen auch im Web unter www.bodo.de im Bereich Serviceportal sowie auf den offiziellen Webseiten der baden-württembergischen bzw. bayerischen Landesregierungen.
Fahr mit. Für Dich. Für Alle.
Der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) ist der Mobilitätsdienstleister in den drei Landkreisen Bodenseekreis, Lindau und Ravensburg. Der Verkehrsverbund bietet ein einheitliches, einfaches Tarifsystem inklusive der Stadt- und Ortsverkehre sowie die Nutzung von Bus & Bahn mit einem durchgehenden Fahrschein.
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