„Das Pflegebonusgesetz ist eine gute Grundlage, den Pflegekräften die Anerkennung zukommen zu lassen, die sie verdienen. Jetzt liegt es an den Bundesländern, noch eine Schippe draufzulegen. Sie sollen nicht zugucken, sondern aufstocken. Angesichts der aktuellen Krisenlage könnten manche Landesfinanzminister geneigt sind, beim Aufstocken des Pflegebonus knauserig zu bleiben. Das wäre ein Schlag ins Gesicht der Pflegekräfte und ein gebrochenes Versprechen der Politik.
Die Bundesländer sollen nicht nach Kassenlage entscheiden, sondern nach Leistung der Pflegekräfte. Es geht hier nicht um Geschenke, sondern um eine verdiente Anerkennung für den besonderen Einsatz in schwerer Zeit. Deshalb ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, die Regelung aus dem Jahr 2020 anzuwenden: Pflegekassen übernehmen zwei Drittel des Pflegebonus und die Bundesländer ein Drittel.
Leider werden Bonus-Aufstockungen der Arbeitgeber mit Steuern und Abgaben belastet. Auch hier können die Länder mit einer entsprechenden Verordnung Abhilfe schaffen. Jeder Bonus-Cent muss bei den Menschen landen, die allen Widrigkeiten zum Trotz ihren Job machen, der an die Grenzen der Belastbarkeit geht und die täglich die Menschen schützen, die am verwundbarsten sind.“
Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung von 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Beschäftigten in der Altenpflege.
Als starkes Bündnis gestaltet der AGVP gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der für fünf Jahre berufenen Pflegekommission die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Altenpflege.
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