Ab dem Schulstart am 20. März sollen die Sicherheitsbestimmungen im Musikunterricht, wie schon bereits im Sportunterricht, zurückgefahren werden, so dass Schülerinnen und Schüler dann wieder gemeinsam und ohne Mindestabstand musizieren dürften. Generell jedoch sollen alle Sicherheitsmaßnahmen wie Masken-, Test- und Lüftungspflicht sowie der Betrieb der Lüftungsgeräte unverändert über den Schulstart am 20. März hinaus zunächst für zwei Wochen bis zum 3. April beibehalten werden. Ab dem 4. April seien Lockerungen insbesondere im Bereich der Maskenpflicht möglich, wenn die gesundheitliche Lage es ermöglicht.
„Wir alle wünschen uns eine Rückkehr zur Normalität. Voraussetzung für alle Öffnungsschritte ist aus Sicht der GEW aber eine Abnahme der Corona-Infektionen. Notfalls muss auch eine Verlängerung der Maßnahmen bis Ostern in Erwägung gezogen werden. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen an den Schulen, die die in herausfordernden Zeiten engagiert arbeiten. Neben ihrer Öffnungsstrategie sollte die Schulbehörde auch Maßnahmen zur Entlastung der Kolleginnen und Kollegen mitdenken, wie wir sie mehrfach eingefordert haben“, so Sven Quiring, Vorsitzender der GEW Hamburg.
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