„Während der Corona-Pandemie wurde die pflegewissenschaftliche Expertise in den Beiräten und Expertenräten auf der Bundesebene kaum eingebunden. Nun hat der Deutsche Pflegerat die Initiative ergriffen und einen Expert*innenrat Pflegewissenschaft / Hebammenwissenschaft und Pandemie einberufen.
Die politische Bühne in Berlin hat sich bei der Beteiligung der Profession Pflege in der Pandemiebekämpfung kaum bewegt. Trotz eines massiven Drängens des Deutschen Pflegerats und seiner Mitgliedsverbände, sowie von Wissenschaftsverbänden. Mit der Einberufung des Expert*innenrats hat der Deutsche Pflegerat jetzt ein klares Statement gesetzt und gleichzeitig aufgezeigt, dass Deutschland Pflegewissenschaft kann und braucht. Dieses Wissen muss zum Schutz der Bevölkerung genutzt werden.
Die Pflege in Deutschland muss greifbar werden. Sie muss sich in ihrer Profession und Wissenschaft deutlich Gehör verschaffen – denn Deutschland kann es sich nicht mehr leisten, dass die pflegerische Expertise ignoriert wird und andere Wissenschaftsdisziplinen für die Pflege sprechen.“
Ziel des Expert*innenrats ist es, eine bessere gesundheitliche Versorgung zu sichern, Qualität einzufordern und eine Allianz in der Bevölkerung für die pflegerische Versorgung zu bilden. Genutzt, gebündelt und sichtbar gemacht werden soll das Wissen, welches bereits im Rahmen der Pandemie in der Pflege geschaffen wurde. Darüber hinaus ist es wichtig, Forschungsschwerpunkte der Pflege zu identifizieren und Schritte einzufordern, die es ermöglichen, die bestehenden Forschungslücken baldmöglichst zu schließen. Dies ist insbesondere wichtig, um pflegebedürftige, kranke und vulnerable Personen auch weiterhin schützen zu können.
Die Arbeitsergebnisse des Expert*innenrats werden als Stellungnahmen, Handlungs- und Policy-Empfehlungen aus der Profession Pflege und der Pflegewissenschaft heraus enthalten – wie auch Hintergrundinformationen.
Der Expert*innenrat ist das erste Mal am 10. März 2022 virtuell zusammengekommen. Als Sprecher wurde Prof. Dr. Thomas Fischer (Dresden) bestätigt.
Bis zum Mai 2022 soll eine erste Stellungnahme zum Umgang mit der Corona-Pandemie und der fortbestehenden pandemischen Situationen veröffentlicht werden.
Der Expert*innenrat setzt sich aus Wissenschaftler*innen deutscher Hochschulen zusammen, die unter anderem zu den Auswirkungen der Pandemie auf pflegebedürftige und kranke Menschen und Möglichkeiten zu deren Schutz geforscht haben.
Die Mitglieder des Expert*innenrats Pflegewissenschaft / Hebammenwissenschaft und Pandemie sind:
Prof. Dr. Nicola Bauer (Bochum), Prof. Dr. Katrin Balzer (Lübeck), Prof. Dr. Christa Büker (Bielefeld), Dr. Martin Dichter (Köln) Prof. Dr. Astrid Elsbernd (Esslingen), Prof. Dr. Thomas Fischer (Dresden), Prof. Dr. Margareta Halek (Witten), Prof. Dr. Annegret Horbach (Frankfurt), Prof. Dr. Annett Horn (Münster), Andreas Kocks MScN (Bonn), Prof. Dr. Kirsten Kopke (Hannover), Prof. Dr. Günter Meyer (Wolfsburg), Dr. Peter Nydahl (Kiel), Dr. Anna-Henrikje Seidlein (Greifswald).
Der Deutsche Pflegerat dankt den Kolleg*innen aus den Hochschulen für Ihre Bereitschaft, Ihre Expertise zum Wohle der pflegerischen Versorgung zu bündeln und in dieser Form zur Verfügung zu stellen.
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
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10559 Berlin
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