Aber selbst diese großzügige Frist überschreitet Paypal immer wieder: so kommt es vor, dass nicht nur die Umsätze, sondern auch die Sicherheiten, die Händler bei Paypal hinterlegen müssen, auf unbestimmte Zeit eingefroren sind. Eine nachvollziehbare Begründung bleibt Paypal vielen Händlern dabei schuldig. Vielmehr wird pauschal auf Verstöße gegen die AGB verwiesen.
Das führt für die betroffenen Händler naturgemäß zu großen finanziellen Problemen: Lieferanten, Mitarbeiter und Vermieter können nicht bezahlt bzw. es müssen teure kurzfristige Kredite aufgenommen werden. Dies kann im Extremfall bis zur Insolvenz eines betroffenen Händlers führen.
Die mangelnde Transparenz von Paypal gegenüber den Händlern verhindert zudem, dass diese eventuelle Verstöße einstellen und führt neben den finanziellen Problemen zu Frustration.
Zum Teil kommt es von Paypal sogar zu fristlosen Kündigungen der Paypal-Konten der Händler und zum Einbehalt des Geldes durch Paypal. Dies muss jedoch durch Paypal gerichtsfest begründet werden. Eine unbegründete Sperrung oder gar Kündigung des Kontos sind häufig unrechtmäßig und können erfolgreich gerichtlich angefochten werden. Zum einen können betroffene Händler im Eilrechtsschutz mittels einer einstweiligen Verfügung schnell wieder auf das gesperrte Geld zugreifen. Weiterhin kann man die Sperrung bzw. Kündigung des Kontos in einem darauffolgenden Hauptverfahren vor Gericht angreifen.
CLLB Rechtsanwälte rät allen betroffenen Händlern, schnell rechtlichen Rat einzuholen. „Bei einer Sperrung des Kontos ist die Zeit nicht auf der Seite der Händler, die auf ihr Geld nicht mehr zugreifen können“, so Rechtsanwalt István Cocron von CLLB Rechtsanwälte. „Oftmals kann man geschäftliche Nachteile durch ein schnelles gerichtliches Verfahren vermeiden und Schaden von Paypal ersetzen lassen. Das funktioniert aber nur, wenn man nicht wartet, bis es zu spät ist.“
CLLB Rechtsanwälte wird die Lage weiter beobachten und über neue Entwicklungen berichten.
Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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