Der Kläger hatte über eine deutschsprachige Webseite der beklagten ElectraWorks Ltd. an Online-Glücksspielen teilgenommen. Zwischen Dezember 2019 und März 2020 verspielte er in dem Online-Casino mehr als 57.000 Euro. „Wir haben für unseren Mandanten die Erstattung der Verluste verlangt. Mit ihrem Angebot hat die ElectraWorks gegen das weitreichende Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen. Daher hat sie keinen Anspruch auf die Spieleinsätze und muss die Verluste vollständig erstatten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Das LG Bielefeld folgte dieser Argumentation. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertag sei das Anbieten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten gewesen. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen, da sie ihre Online-Glücksspiele auch Spielern mit Wohnsitz in Deutschland, in diesem Fall in NRW, leicht zugänglich gemacht habe, so das Gericht. Die Spielverträge seien daher nichtig und die Zahlungen der Spieleinsätze somit ohne Rechtsgrund erfolgt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Erstattung seiner Verluste, urteilte das LG Bielefeld.
Von einer Kenntnis des Klägers, dass Online-Glücksspiel in Deutschland verboten ist, sei nicht auszugehen. Dies ergebe sich auch nicht aus den AGB der Beklagten. Diese widerspreche sich zudem, wenn sie einerseits behauptet, ihr Angebot sei legal gewesen und andererseits darauf verweist, dass der Kläger hätte erkennen müssen, dass Online-Glücksspiel in Deutschland verboten ist, führte das Gericht weiter aus.
Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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