Pflegebedürftige brauchen mehr als eine verirrte Debatte um die einrichtungsbezogene Impfpflicht

„Bei allen Diskussionen um die Umsetzung der allgemeinen Impfpflicht, hier in der ersten Stufe die einrichtungsbezogene Impfpflicht, steht immer noch die Sicherung der pflegerischen Versorgung im Mittelpunkt aller Fragen“, machte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin deutlich.

„Auch wenn bundesweit differenzierte Zahlen zum Impfstatus der Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen fehlen, wissen wir, dass die Impfquote in der Berufsgruppe der Pflegenden weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegt. Im Übrigen kann die Diskussion um die vulnerablen Gruppen nicht beim Impfstatus enden. Denn wenn nicht mehr genügend Personal da ist, um die vulnerablen Gruppen zu pflegen, sind die vulnerablen Gruppen selbst auch nicht geschützt. Die Grundprämisse zur Pandemie-Bekämpfung, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet werden darf, steht zur Diskussion.

Vogler verwehrt sich gegen eine Diskriminierung der professionell Pflegenden. Die Impfquoten der Pflegenden liegen weit über dem Durchschnitt der Bevölkerung. „Derzeit entsteht der Eindruck, dass die Profession Pflege einer der Pandemietreiber sei. Das ist falsch.“ Als „resignierend und fatales Zeichen für die Profession Pflege“ bewertet die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, „wenn es nur bei einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht bleibt und die allgemeine Impfpflicht politisch nicht mehr zur Bekämpfung der Pandemie aufgegriffen wird“. Vogler: „Wir können Infektionen, die im öffentlichen Raum nach wie vor überall passieren, nicht mit einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht auffangen. Das ist aus unserer Sicht das falsche Signal an die Gesellschaft.“

Die Profession Pflege eignet sich weder für ein Bund-Länder-Gerangel, noch sollte sie parteipolitischer Spielball sein. Die Profession hat hierfür keinerlei Verständnis!“

„Die Entscheidungskriterien für die einrichtungsbezogene Impfpflicht müssen die Rechtssicherheit und die Handlungsklarheit sein und nicht der Zeitpunkt der Umsetzung.“ Es muss in den noch verbleibenden Wochen die Möglichkeit der Abwägung zwischen Betretungsverboten und Versorgungsgefährdung in die Diskussion eingebracht werden. Denn es passt nicht, die bereits überlasteten Gesundheitsämter in den Ländern mit der schwierigen, jedoch aber nötigen schnellen Beurteilung des weiteren Vorgehens von nicht geimpftem Personal der betroffenen Einrichtungen zu beauftragen, ohne hierfür ausreichend gesetzliche Beurteilungskriterien definiert zu haben.

Der Deutsche Pflegerat erwartet nicht nur von den Kritikern der Umsetzung, sondern auch von den Befürwortern – anstatt des Einsatzes von verbalen Brechstangen – endlich ein konstruktives, fachliches Handeln zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, einschließlich der eindeutigen Klärung aller seit langem bekannten Umsetzungsfragen.

„Polemik, unklare Gesetzesgrundlagen und weiteres Warten auf ein Ende der Pandemie müssen sofort gestoppt werden. Auch die Anpassung eines Gesetzes aufgrund veränderter Rahmenbedingungen kann und muss ein gemeinsamer Weg sein, um dem Grundanliegen einer generellen Impfpflicht nachzukommen“, weist Christine Vogler hin.

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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