Mehr als 20 Millionen Versicherte zahlen seit dem Jahreswechsel einen höheren Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Dabei sind die Basisleistungen der Kassen weitestgehend gleich. Unterschiede gibt es vor allem beim Service, dem Bonusprogramm und den Zusatzleistungen. „In unserem diesjährigen Krankenkassen-Vergleich finden sich Kassen, die bis zu 550 Euro im Jahr für Gesundheitskurse zahlen, 360 Euro für Osteopathie oder 80 Euro Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung gewähren“, erklärt Julia Rieder, Versicherungsexpertin bei Finanztip. Wem bestimmte Leistungen wichtig sind, der kann durch die Wahl der richtigen Kasse schnell mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
HKK, IKK Classic, Big direkt gesund, BKK VBU und Energie-BKK im Vergleich vorn
Im aktuellen Finanztip-Vergleich (01/2022) boten HKK, IKK Classic, Big direkt gesund, BKK VBU und Energie-BKK das beste Gesamtpaket unter 16 überregionalen Krankenkassen. Diese fünf Anbieter haben in der Gesamtwertung aus insgesamt 25 bewerteten Leistungsmerkmalen sehr stark abgeschnitten. Verglichen hat die Experten-Redaktion die Krankenversicherungen in den Kategorien Beitrag, Service, Vorsorge, Zähne, Familie, alternative Heilmethoden, Bonusprogramm und Transparenz. „Wir bewerten nicht nur Zusatzleistungen, sondern beispielsweise auch, ob Kassen auf ihrer Internetseite transparent über die Widerspruchsrechte von Versicherten informieren“, erklärt Rieder.
Mit dem Finanztip-Rechner können Arbeitnehmer ganz einfach herausfinden, wie viel jährliche Ersparnis beim Wechsel zur günstigsten überregionalen Krankenkasse möglich ist. Neben den bundesweiten Krankenkassen gibt es auch Anbieter, die nur regional begrenzt aktiv sind. „Es kann sich also lohnen, auch die Leistungen der jeweiligen Krankenkassen vor Ort zu prüfen“, sagt Rieder.
Wechsel der Kasse geht ganz einfach
Wer zu den mehr als 20 Millionen Versicherten gehört, deren Krankenkasse zum Jahreswechsel den Beitrag erhöht hat, kann noch bis zum 31. Januar sonderkündigen und ist dann zum 1. April bei der neuen Kasse versichert. Und auch wer mit seiner Kasse aus anderen Gründen unzufrieden ist, kann nach einem Jahr Mitgliedschaft kündigen. Der Wechsel der Krankenkasse ist im vorigen Jahr insgesamt einfacher geworden: Die neue Kasse muss nur beauftragt werden, sie übernimmt die Kündigung der alten und die notwendige Abwicklung.
Weitere Informationen
- Ratgeber Gesetzliche Krankenversicherung: https://www.finanztip.de/gkv/
- Krankenkasse kündigen: https://www.finanztip.de/gkv/krankenkasse-kuendigen/
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