„Mit einer durchschnittlichen Treibhausgasvermeidung von 81% bei Biodiesel, 90,5% bei Biomethan und 92% bei Bioethanol gegenüber den fossilen Kraftstoffen leisten Biokraftstoffe weit mehr an Klimaschutz als es die Mindestvoraussetzungen der geltenden EU-Richtlinie verlangen. Die THG-Quote belohnt den Einsatz von Biokraftstoffen mit möglichst hoher Treibhausgaseinsparung“, betonte Artur Auernhammer. Zudem haben Biokraftstoffe an der Tankstelle oder im Nutzfahrzeugflotteneinsatz entsprechend ihres Beimischungsanteils und der CO2-Bepreisung einen preisdämpfenden Effekt. Denn die erneuerbaren Kraftstoffanteile in Benzin und Diesel sind gemäß dem seit Anfang 2021 geltenden nationalen Emissionshandel im Verkehr von der CO2-Bepreisung ausgenommen.
Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Weiterentwicklung der THG-Quote bedeutet nicht nur mehr Klimaschutz im Verkehr, sondern zugleich Planungssicherheit für die Hersteller erneuerbarer Kraftstoffe und Rohstoffproduzenten. Konkret steigt die THG-Quote von 6% in 2021 auf 7% in 2022 und dann in kontinuierlichen Schritten auf 25% im Jahr 2030. „Wir gehen davon aus, dass durch die erhöhte Treibhausgasminderungsquote bis zum Jahr 2030 insgesamt rund 175 Mio. t CO2 im Verkehr eingespart werden. 110 Mio. t CO2 dieser Gesamteinsparung werden dabei durch nachhaltige Biokraftstoffe beigesteuert. Bei allem Potenzial, das in der Elektromobilität und der Brennstoffzelle liegt, verdeutlicht dies, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele an den markteingeführten Biokraftstoffen kein Weg vorbeiführt. Es ist bereits heute absehbar, dass auch bei Erfüllung der ambitionierten Elektromobilitätsziele im Jahr 2030 der weitaus größere Teil der Fahrzeugflotte mit Verbrennungsmotoren unterwegs sein wird. Auch diese müssen einen steigenden Beitrag zum Klimaschutz leisten. Richtig ist daher, dass der aktuelle Klimaschutzbeitrag der markteingeführten Biokraftstoffe mindestens abgesichert und durch den Ausbau fortschrittlicher Biokraftstoffe und schließlich auch synthetischer Kraftstoffe ergänzt wird.“, stellt Auernhammer klar.
Vor diesem Hintergrund begrüßen die Biokraftstoffverbände den Ansatz der neuen Bundesregierung, den Klimaschutz in den Mittelpunkt ihres Handelns zu stellen. Gleichzeitig wird kritisiert, dass der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Klimaschutzleistungen nachhaltiger Biokraftstoffe als bislang einzig relevante Klimaschutzoption im Verkehr weitgehend ignoriert. Um die großen Herausforderungen gerade im Transportsektor anzugehen, ist ein technologie- und rohstoffoffener Ansatz nötig. Da der Fahrzeugbestand im Jahr 2030 voraussichtlich noch ca. 30 Mio. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor umfassen wird, ist ein sofortiges Handeln im Verkehrssektor erforderlich. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung des Verbrennungsmotors unter Nutzung nachhaltig erzeugter und treibhausgasoptimierter Biokraftstoffe, die Entwicklung und Markteinführung weiterer alternativer
Kraftstoffe und eine Anrechnung nachhaltiger Biokraftstoffe auf die Flottengrenzwerte, kurzum eine „evolutionäre Roadmap“, die alle alternativen Kraftstoffe berücksichtigt.
Um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor bis 2030 erreichen zu können, sind die folgenden Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene notwendig:
1. Erhöhung der erneuerbaren Beimischungsanteile in Benzin und Diesel
Biodiesel und Bioethanol sowie Biomethan sind eine sofort einsetzbare regenerative Alternative zu fossilen Kraftstoffen. Um die Treibhausgasbelastung durch fossile Energieträger im Verkehr kurzfristig zu senken, können die Beimischungsanteile nachhaltiger Biokraftstoffe sofort und unproblematisch erhöht werden: Zum einen durch die Streichung der so genannten Schutzsortenregelung, die Tankstellen dazu verpflichtet, neben Super E10 auch E5 anzubieten. Nach der Streichung von E5 könnte E10 zur Schutzsorte umgewandelt werden, während ein noch höherer Beimischungsanteil mit E20 ein fakultatives Angebot an freigegebene Pkw wäre. Über 95 Prozent aller in Deutschland zugelassenen und alle neuen Autos mit Benzinmotor sind für Super E10 freigegeben. Für alle anderen sollte Super plus (E5) als Schutzsorte bestehen bleiben. Super E10 muss wie in zahlreichen EU-Nachbarländern der Standard-Ottokraftstoff werden. Zum anderen durch eine Erhöhung der maximalen Anteile von nachhaltigem Biodiesel und Bioethanol in Diesel und Benzin. Hierfür muss die Kraftstoff-Normung von E20 auf europäischer Ebene zügig betrieben werden. Höhere Biodieselbeimischungen wie B10 müssen für den öffentlichen Verkauf an Tankstellen zugelassen und der Einsatz von B30 und höhere Beimischungsanteile bis zum Reinkraftstoff (B100) in geschlossenen Flotten des Güter- und Personenverkehrs forciert werden.
2. Ausbau der Fahrzeugflotte an LNG-Fahrzeugen und der dazu nötigen Infrastruktur
Der Einsatz von Biogas aus Abfall und Reststoffen im Verkehrssektor muss forciert werden. Durch biogenes Flüssiggas können zusätzliche THG-Einsparungen erzielt werden, wenn entsprechende Fahrzeuge und Tankmöglichkeiten vorhanden sind. Die Infrastruktur für die Fahrzeugbetankung bei kommunalen und Unternehmen der Privatwirtschaft muss gefördert werden.
3. Anpassung der Zielvorgaben bei der Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie (EU) 2018/2001 – RED II
Wir begrüßen es, dass mit der Überarbeitung der RED II eine EU-weite Umstellung der energetischen Mindestvorgabe für erneuerbare Energien auf eine Treibhausgasminderungsvorgabe nach deutschem Vorbild vorgesehen ist. Damit wird im Gegensatz zu einer energetischen Zielvorgabe eine reale Treibhausgasminderung im Verkehrsbereich erreicht. Angesichts der großen Klimaschutzherausforderungen im Verkehrsbereich ist die von der EU-Kommission vorgeschlagene Treibhausgasminderung von 13% für das Jahr 2030 zu niedrig und muss auf mindestens 16% angehoben und die Zielerreichung auf Ebene der Mitgliedsstaaten spätestens 2026 evaluiert werden. Zudem muss der Aufwuchs der Quotenvorgabe jährlich in gleichmäßigen Schritten erfolgen, um einen kontinuierlich steigenden Klimaschutz zu gewährleisten und damit sich die Wirtschaft auf den stufenweisen Anstieg einstellen kann.
4. Überarbeitung der EU-Energiesteuerrichtlinie
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung der aus dem Jahr 2003 stammenden Energiesteuerrichtlinie sieht einen grundlegend neuen Ansatz zur Besteuerung vor, indem auf den Energiegehalt abgestellt wird. Die beabsichtigte Einführung von im Zeitablauf auf das Niveau fossiler Kraftstoffe steigenden Mindeststeuersätzen für nachhaltige Biokraftstoffe lehnen wir ab. Eine dauerhafte steuerliche Gleichstellung mit so genannten CO2-armen Kraft- und Brennstoffen muss gewährleistet sein. Biokraftstoffe müssen unabhängig vom jeweiligen Biomasse-Rohstoff umfassende und mit der Neufassung der RED II nochmals verschärfte Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Treibhausgasminderung erfüllen. Insofern steht der Kommissionsvorschlag im Widerspruch zu den Vorschlägen der RED III, zumal auf nationale Ebene, als weitere Restriktion, sogenannte Kappungsgrenzen eingehalten werden müssen.
5. Steuerentlastung für den Einsatz von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft durch Umsetzung der neuen EU Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien
Ende 2021 wurden die neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) der EU-Kommission verabschiedet. Diese sind ab 2022 die Grundlage für Genehmigungen der EU-Kommission für Unterstützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich Klimaschutz und Energie, also einschließlich der Genehmigung der Steuerbegünstigung von nachhaltigen Biokraftstoffen, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Für die Wirtschaftsbeteiligten ist es deshalb entscheidend, dass die Bundesregierung auf Grundlage der neuen Leitlinien die bestehende Steuerentlastung für den Biokraftstoffeinsatz in der Land- und Forstwirtschaft weiterhin gewährt. Es bedarf umgehend der Beantragung und Genehmigung einer Anschlussregelung durch die EU-Kommission. Der Einsatz von nachhaltigen Biokraftstoffen stellt für die Land- und Forstwirtschaft eine schnell verfügbare Klimaschutzoption dar. Die Fortführung der Steuerbefreiung ist aber auch ein Akt des Vertrauensschutzes für die Landwirte, die in die entsprechende Technik investiert und regionale Wertschöpfungskreisläufe etabliert haben.
Das vollständige Programm zum 19. Internationalen Fachkongress für erneuerbare Mobilität „Kraftstoffe der Zukunft 2022“ vom 24. bis 28.1.2022 im digitalen Format und Informationen zur Anmeldung finden Sie unter: www.kraftstoffe-der-zukunft.com
Der Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) ist der Dachverband des bundesdeutschen Bioenergiemarktes. Er wurde 1998 gegründet, um der Vielfalt des Bioenergiemarktes mit all seinen Erscheinungsformen und Technologielinien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor gerecht zu werden. Im BBE sind die Marktakteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette des biogenen Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarktes organisiert: vom Biomasseanbau und ihrer Bereitstellung über den Maschinen- und Anlagenbau bis hin zu der Planung und dem Betrieb von Bioenergieanlagen in den unterschiedlichen Sektoren. Forschungseinrichtungen und Universitäten ergänzen das Kompetenzfeld des Netzwerkes und tragen zu einem kontinuierlichen Know-how Transfer bei.
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