Ergebnisse der Ausschreibungen für Solaranlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden und Biomethananlagen

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der technologiespezifischen Ausschreibungen für Solarenergie auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden (Solarausschreibungen des zweiten Segments) und Biomethan zum Gebotstermin 1. Dezember 2021 bekanntgegeben. 

Ausschreibung für Solaranlagen des zweiten Segments

Die zweite Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit einer installierten Leistung von mehr als 300 Kilowatt stieß auf rege Beteiligung und war wie die erste Runde deutlich überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 150 MW wurden 209 Gebote mit einem Volumen von 233 MW eingereicht. 136 Gebote mit einem Volumen von 154 MW konnten davon bezuschlagt werden.

Regional betrachtet verteilen sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Sachsen-Anhalt (34 MW verteilt auf 25 Zuschläge), Brandenburg (22 MW verteilt auf 32 Zuschläge) und Niedersachsen (25 MW verteilt auf 16 Zuschläge). 

Die Gebotswerte der Gebote mit Zuschlag reichen von 5,70 ct/kWh bis 8,28 ct/kWh (Vorrunde: 5,35 ct/kWh bis 7,89 ct/kWh). Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 7,43 ct/kWh und ist damit deutlich zur Vorrunde (6,88 ct/kWh) gestiegen.

Es mussten 38 Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden. 

Ausschreibung für Biomethananlagen

Erstmalig hat die Bundesnetzagentur eine Ausschreibung für Biomethananlagen durchgeführt, die auf gute Resonanz in der Branche stieß. 

Bei diesem Ausschreibungsverfahren können Gebote für neue Biomethananlagen mit einer installierten Leistung von 151 Kilowatt bis 20 Megawatt eingereicht werden. Die Ausschreibungsmodalitäten entsprechen in weiten Teilen denen der Biomasseausschreibung, wobei jedoch Bestandsanlagen von der Teilnahme an der Biomethanausschreibung ausgeschlossen sind. In dieser ersten Ausschreibungsrunde durften auch Gebote für Projekte vor der Erteilung der jeweiligen Genehmigung und auch Gebote für Projekte im Norden eingereicht werden. 

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 150 MW wurden 21 Gebote mit einem Volumen von 148 MW eingereicht. Damit ergab sich lediglich eine leichte Unterzeichnung. Alle eingereichten Gebote konnten bezuschlagt werden, kein Gebot musste ausgeschlossen werden.

Die Gebotswerte der Gebote mit Zuschlag reichen von 16,88 ct/kWh bis 18,98 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 17,84 ct/kWh.

Weitere Verfahrensschritte

Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter
www.bnetza.de/solaraufdach21-2 und www.bnetza.de/biomethan21-1.

Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden in Kürze erfolgen.

Die nächsten Ausschreibungsrunden der bezuschlagten Technologien finden für Solaranlagen des zweiten Segments am 1. April 2022 und für Biomethan am 1. Oktober 2022 statt. Ab der nächsten Runde für Solaranlagen des zweiten Segments kommen neue gesetzliche Regelungen zur Anwendung, die das Verfahren für die Bieter deutlich vereinfachen und das Risiko von Projektverzögerungen reduzieren. Nähere Informationen dazu werden in Kürze auf der Internetseite veröffentlicht.

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